Tierseuchenüberwachung und Tierkörperbeseitigung

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Die Tierseuchenüberwachung dient der Kontrolle der Einhaltung tierseuchenrechtliche Vorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben, Hobbytierhaltungen aber auch im Reiseverkehr mit Tieren sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Nebenprodukten.

Durch präventive Maßnahmen und gezielte Überprüfungen werden u.a. die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Tierhaltungen, die Einhaltung bestimmter vorgeschriebener Untersuchungs- und Impfintervalle, die Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchen durch Handel und Transport, die korrekte Kennzeichnung von Tieren, kontrolliert um möglichen Tierseuchen vorzubeugen.

Im Seuchenfall werden die erforderlichen Maßnahmen wie Sperrung von Betrieben, Rückverfolgung von Tierlieferungen, Quarantäne, Impfung oder Tötung von Tieren vom Veterinäramt veranlasst und deren Durchführung kontrolliert. Ziel ist dabei die Verhinderung der Ausbreitung der Seuche und letztendlich deren Tilgung.

Die Tierkörperbeseitigung (Beseitigung tierischer Nebenprodukte) leistet einen äußerst wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor schädigenden Einflüssen, die von den Körpern und Körperteilen verendeter Tiere oder von anderen tierischen Nebenprodukten ausgehen. Speziell die Überwachung der Einhaltung des Verbotes der Speiseabfallverfütterung spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie beugt vor allem der Übertragung von Krankheitserregern vor.

Schwerpunkte:

  • Registrierung, Meldung von Änderungen oder Abmeldung der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren
  • Überprüfungen von landwirtschaftlichen Tierhaltungen, gewerblichen Tierhaltungen und Züchtern von Tieren
  • Vorbeugende Tierseuchenbekämpfung durch Organisation verschiedener Bekämpfungsverfahren der Tierbestände mit Probenentnahmen
  • Zoonosen Überwachung, dabei werden repräsentative Daten zum Auftreten von Zoonose Erregern erhoben
  • Genehmigungen für Zucht und Handel mit Tieren
  • Ausstellung von amtstierärztlichen Zeugnissen für Tiere im Reiseverkehr
  • Überwachung des Handelsverkehrs mit lebenden Tieren und Waren sowie von Veranstaltungen mit Tieren
  • Tierseuchennotstandspläne, Erarbeitung und Umsetzung
  • Vollzug, Ermittlungen und Epidemiologische Erhebungen im Rahmen des Tierseuchenrechts, z.B. beim Auftreten von Tierseuchen bzw. Seuchenverdachtsfällen
  • Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen beim Auftreten von Tierseuchen
  • Regulierung von Entschädigungen und Beihilfen für betroffene Tierhalter im Tierseuchenfall
  • Vollzug der Tierimpfstoff-Verordnung
  • Überwachung der korrekten Entsorgung von Tierkörper von verendeten Tieren, Konfiskaten, Speiseabfällen u.a.
  • Überwachung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte behandeln

 

 

Formulare (Untersuchungsanträge etc.)  für Tierärzte/Tierhalter/Jäger des LAV Sachsen-Anhalt:

https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/veterinaermedizin/formularemerkblaetter/untersuchungsantraege-fuer-tieraerztetierhalterjaeger/

 

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/veterinaerwesen/afrikanische-schweinepest/ 

 

Anleitung für Unternehmen zur Benutzer- und Unternehmensverwaltung in TRACES-NT:

https://traces.fli.de/Dokus/Anleitung%20für%20Unternehmen%20zur%20Benutzer-%20und%20UnternehmensVerwaltung%20in%20TRACES-NT.pdf 

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