Bekanntmachung - Umweltverträglichkeitsprüfung UVP Thalwinkel und Tröbsdorf

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Die Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne plant die Erneuerung einer bestehenden Rohwasserleitung von den Brunnen 3 und 4 bis zum Wasserwerk Thalwinkel. Die bestehende Rohwasserleitung zwischen Thalwinkel und Tröbsdorf ist zu erneuern (DN 200 Material Asbestzement), da es in der zurückliegenden Zeit wiederholt zu Rohrbrüchen kam. Die übliche Nutzungsdauer dieser Leitung ist erreicht. Die Gesamtlänge der Baumaßnahme beträgt ca. 3.275m.

 

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Thalwinkel

4

83/5; 102/3; 143/1; 299/143; 303/146; 304/163; 221; 219; 220; 222; 224; 226; 153, 246/159; 149; 150; 287/158; 151

Thalwinkel

3

372; 373/1; 370; 369/1; 368/2; 365/1; 362/1; 358; 357/1; 353; 356/1; 383; 345/1; 315/1; 311/1; 310/2; 307; 469/306; 468/305; 467/304; 466/303, 465/302; 464/301; 463/300; 462/299; 461/298; 297; 296; 295; 294; 293; 292; 290; 289/1; 460/288; 459/287; 458/286; 285/1; 391; 455/283; 529/283; 528/282; 265/1; 453/262; 389; 388; 450/280; 259/1; 524/259;

Tröbsdorf

3

184/87; 185/88; 186/88; 177; 98/1; 179; 182; 181; 104/2; 180; 248/105; 184; 214/116; 216/116; 217/117; 194; 112; 113/4; 135/3; 131/3; 117/3; 113/3

 

Für die geplante Maßnahme war nach § 7 Abs. 2 und 5, Punkt 19.8.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durch zu führen. Hierbei war die Betroffenheit der Schutzgüter nach Punkt 2.3 der Anlage 3 zum UVPG überschlägig zu prüfen.

 

Folgende Schutzgüter sind von dem Vorhaben betroffen:

 

  1. Trinkwasserschutzzone III (Schutzzonen I und II werden gequert)
  2. Überschwemmungsgebiet des Biberbachs
  3. Landschaftsschutzgebiet (das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Unstrut-Triasland“)

 

Boden:    Die Beeinträchtigung wurde durch die Bewertungskriterien des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens des Landes Sachsen-Anhalt (BfBV LSA) auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BBodSchG wie Ertragsfähigkeit, Naturnähe, Wasserhaushaltspotenzial sowie der Betrachtung der Böden als Archive der Kultur- und Naturgeschichte bewertet.

Wasser: Eine Beeinträchtigung der Schutzkriterien wird durch die Anwendung von Bauverfahren und Materialien, die dem Stand der Technik entsprechen, nahezu ausgeschlossen.

Landschaft: Während der Bauphase sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes aufgrund der Bautätigkeit nicht auszuschließen. Nach Abschluss der Bauphase wird die natürliche Geländeoberfläche wiederhergestellt, die Rohrtrasse und die angrenzende Arbeitstrasse werden begrünt.

 

Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde festgestellt, dass durch das genannte Vorhaben aufgrund der Dauer und Reversibilität keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf geschützte Arten und Schutzgüter zu befürchten sind. Die Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs als auch durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Eingriffes sind ausgeglichen. Die durch das Vorhaben beeinflussten Wirkungspfade innerhalb der einzelnen Schutzgüter haben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut.

Daher wurde im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit im Landratsamt des Burgenlandkreises, Umweltamt, Außenstelle Weißenfels, Zimmer 120 (Sekretariat), Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels, zugänglich.

 

Naumburg, den 4. Oktober 2021

 

gez. Götz Ulrich