Was können Landwirte tun, um ihre Schweinebestände vor einer Ansteckung zu schützen?

Die Mitarbeit der Schweinehalter/ Landwirte ist entscheidend. Vorrangiges Ziel ist es, den Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen zu verhindern! Der Landwirt muss seinen Bestand so abschotten, dass jedweder Kontakt mit Wildschweinen unmöglich gemacht wird.

Zudem haben Landwirte die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung zu beachten.

Beim Auftreten einschlägiger Krankheitsanzeichen muss ein Tierarzt geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion entnehmen und an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Bundesländer senden.

Hoftierärzte und Landwirte sind verpflichtet, Proben (vor allem Blutproben) zur diagnostischen Abklärung von beispielsweise fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten (Fehlgeburten) oder vermehrten Todesfällen in Betrieben mit Schweinehaltung einzusenden.

Landwirte mit Ackerbau sollten die Jagd auf Schwarzwild unterstützen, indem beispielsweise Jagdschneisen in Feldern angelegt werden.