Der Gewässerschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen, die Gewässer (Oberflächengewässer und das Grundwasser) vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Die untere Wasserbehörde des Burgenlandkreises ist ihr Ansprechpartner wenn es um die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen geht für das:
- Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
- Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
- Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern
- Einbringen und Einleiten von Stoffen (u.a. Abwasser und Regenwasser) in oberirdische Gewässer und das Grundwasser
- Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
- das Betreiben von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (insbesondere Säuren, Laugen, Rohöle, Benzine, Diesel-Kraftstoffe, Heizöle, Gülle, Jauche und Silagesickersäfte)
oder die Erteilung von Genehmigungen für die:
- Herstellung und die wesentliche Änderung von baulichen Anlagen, auch von Aufschüttungen oder Abgrabungen, in und an oberirdischen Gewässern.
Rechtsgrundlagen
Links und Wissenswertes zum Thema
Auskunft und Kontakt
Weitere Auskünfte erhalten Sie im
Umweltamt
Telefon: 03443 / 372 - 241
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