Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören, müssen Sie ihre Fahrerlaubnis um die entsprechenden Klassen erweitern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung.
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt beantragen (Hauptwohnsitz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
Allgemein:
-
Antragsformular (in der Fahrschule und der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich)
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Personaldokument (Personalausweis, Reisepass); bei Antragstellung durch Fahrschule bitte Ausweis-Kopie (Vorder- und Rückseite) beifügen
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aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; eine Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt
-
Führerschein - bei Antragstellung durch Fahrschule bitte Kopie (Vorder- und Rückseite) beifügen
-
Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung vom Optiker/Augenärztliches Zeugnis
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5, Nr. 2.2 FeV)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses müssen Sie beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
EUR 43,90 für die Erweiterung
Für den Direktversand müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Adressen
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03445 731507
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt@blk.de
Adressen
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt@blk.de
- Web:
- http://www.burgenlandkreis.de
Sprechzeiten
Montag:
08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag:
08.00 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
Sprechzeiten
Montag:
08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag:
08.00 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr