Meldung über die Haltung geschützter Tiere nun auch digital möglich

Die Untere Naturschutzbehörde des Umweltamtes des Burgenlandkreises informiert, dass Halter von geschützten Tieren diese seit dem 1. Januar 2026 auch digital über das CITES-Onlineportal „MelBA“ des Landes Sachsen-Anhalt unter https://melba.sachsen-anhalt.de anmelden können. Hierüber ist auch eine Antragstellung für die erforderlichen EU-Bescheinigungen möglich. Hinzu kommt, dass die Halter und Züchter über das Portal ihren Tierbestand verwalten und Veränderungen unkompliziert darin vermerken können. Alternativ können die Melde- und Antragsunterlagen weiterhin per Post oder E-Mail eingereicht werden.

Eine weitere Neuerung betrifft die Beantragung der EU-Bescheinigung für Landschildkröten. Hier müssen neben den bislang erforderlichen Bauchpanzerfotos zusätzlich auch Aufnahmen des Rückenpanzers eingereicht werden.

Hintergrund

Landschildkröten unterliegen dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Da sich Jungtiere schnell verändern, dienen Bauch- und Rückenpanzeraufnahmen dazu, das Wachstum und die Entwicklung der Panzerstruktur zweifelsfrei zuzuordnen. Der Rückenpanzer bietet dabei zusätzliche spezifische Merkmale wie etwa die Nahtstellen zwischen den Schildplatten und dient somit der individuellen Identifizierung der Tiere. Zu den meldepflichtigen Tierarten gehören neben Landschildkrösten unter anderem verschiedene Schlangenarten, Krokodile, Echsen, Frösche, Spinnen, Papageie, heimische und exotische Singvögel, aber auch Säugetiere, wie Affen oder Eichhörnchen.

Wer sich unsicher über den Schutzstatus seines gehaltenen Tieres ist, kann diesen online unter www.wisia.de prüfen oder bei der Unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes des Burgenlandkreises nachfragen.

Meldung über die Haltung geschützter Tiere nun auch digital möglich

Die Untere Naturschutzbehörde des Umweltamtes des Burgenlandkreises informiert, dass Halter von geschützten Tieren diese seit dem 1. Januar 2026 auch digital über das CITES-Onlineportal „MelBA“ des Landes Sachsen-Anhalt unter https://melba.sachsen-anhalt.de anmelden können. Hierüber ist auch eine Antragstellung für die erforderlichen EU-Bescheinigungen möglich. Hinzu kommt, dass die Halter und Züchter über das Portal ihren Tierbestand verwalten und Veränderungen unkompliziert darin vermerken können. Alternativ können die Melde- und Antragsunterlagen weiterhin per Post oder E-Mail eingereicht werden.

Eine weitere Neuerung betrifft die Beantragung der EU-Bescheinigung für Landschildkröten. Hier müssen neben den bislang erforderlichen Bauchpanzerfotos zusätzlich auch Aufnahmen des Rückenpanzers eingereicht werden.

Hintergrund

Landschildkröten unterliegen dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Da sich Jungtiere schnell verändern, dienen Bauch- und Rückenpanzeraufnahmen dazu, das Wachstum und die Entwicklung der Panzerstruktur zweifelsfrei zuzuordnen. Der Rückenpanzer bietet dabei zusätzliche spezifische Merkmale wie etwa die Nahtstellen zwischen den Schildplatten und dient somit der individuellen Identifizierung der Tiere. Zu den meldepflichtigen Tierarten gehören neben Landschildkrösten unter anderem verschiedene Schlangenarten, Krokodile, Echsen, Frösche, Spinnen, Papageie, heimische und exotische Singvögel, aber auch Säugetiere, wie Affen oder Eichhörnchen.

Wer sich unsicher über den Schutzstatus seines gehaltenen Tieres ist, kann diesen online unter www.wisia.de prüfen oder bei der Unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes des Burgenlandkreises nachfragen.