Maßnahmen gegen invasive Arten

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Vom 09. Oktober bis zum 11. Dezember 2023 haben alle am Thema interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu Vorschlägen für Maßnahmen gegen die in der EU als invasiv geltenden gebietsfremden Arten Flieder-Knöterich und Schwarzer Zwergwels zu äußern.

Unterlagen hierzu können vom 09. Oktober bis zum 06. November online auf dem Anhörungsportal des Bundes und der Länder unter www.anhoerungsportal.de oder in Papierform im Hauptsitz des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in der Reideburger Straße 47 in Halle (Saale)

Mo.-Do. 9:00-15:30 Uhr sowie

Fr. 9:00-13:00 Uhr eingesehen werden.

Bis zum 11. Dezember können Stellungnahmen über das Anhörungsportal oder an das Landesamt für Umweltschutz erfolgen.

Invasive gebietsfremde Arten gefährden die heimische Artenvielfalt und können sowohl wirtschaftliche als auch gesundheitliche Schäden hervorrufen. Aus diesem Grund erarbeitet das Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern unter Beteiligung der Öffentlichkeit tragfähige Maßnahmenkonzepte, um deren weitere Ausbreitung und negative Auswirkungen einzudämmen.

Maßnahmen gegen invasive Arten

Vom 09. Oktober bis zum 11. Dezember 2023 haben alle am Thema interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu Vorschlägen für Maßnahmen gegen die in der EU als invasiv geltenden gebietsfremden Arten Flieder-Knöterich und Schwarzer Zwergwels zu äußern.

Unterlagen hierzu können vom 09. Oktober bis zum 06. November online auf dem Anhörungsportal des Bundes und der Länder unter www.anhoerungsportal.de oder in Papierform im Hauptsitz des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in der Reideburger Straße 47 in Halle (Saale)

Mo.-Do. 9:00-15:30 Uhr sowie

Fr. 9:00-13:00 Uhr eingesehen werden.

Bis zum 11. Dezember können Stellungnahmen über das Anhörungsportal oder an das Landesamt für Umweltschutz erfolgen.

Invasive gebietsfremde Arten gefährden die heimische Artenvielfalt und können sowohl wirtschaftliche als auch gesundheitliche Schäden hervorrufen. Aus diesem Grund erarbeitet das Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern unter Beteiligung der Öffentlichkeit tragfähige Maßnahmenkonzepte, um deren weitere Ausbreitung und negative Auswirkungen einzudämmen.