Hochwasserlage im Burgenlandkreis - Update (Stand 25.01.2024)

umleitung 1

Die aktuelle Tendenz in der Region aufgrund des Tauwetters und der vorangegangenen Niederschläge zeigen sich leicht steigende Tendenzen an der Unstrut, Saale und der Weißen Elster.

Wangen: Alarmstufe 2

Laucha: Meldegrenze erreicht

Saale: keine besondere Hochwassersituation

Weiße Elster: keine besondere Hochwassersituation

Die Pegelstände in Wangen und Laucha zeigen derzeit noch leicht ansteigende Tendenzen. Für den 26. Januar 2024 prognostiziert der Deutsche Wetterdienst (DWD) leichte Niederschläge für den Burgenlandkreis. Die möglichen Auswirkungen auf die Pegelstände werden in erster Linie von den zukünftigen Wetterentwicklungen und der Menge der Niederschläge abhängen. Eine Überschreitung der Alarmstufe 3 am Pegel Wangen wird nach der Einschätzung des Amtes für Bevölkerungsschutz derzeit aber nicht erwartet.

Das Amt für Bevölkerungsschutz im Burgenlandkreis wird die Hochwasserlage weiterhin genau überwachen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Hintergrund:

Was bedeuten die einzelnen Stufen?

 

Alarmstufe 1 (Meldebeginn)/ Beginnende Ausuferung der Gewässer:

Ständige Beobachtung der Wetterlage und Hochwassersituation.

Überprüfung der Informationswege und technischen Einsatzbereitschaft.

 

Alarmstufe 2 (Kontrolldienste) / Beginnende Überflutung:

Überflutung von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen, Grünflächen und Gebäuden.

Leichte Verkehrsbehinderungen und Wegsperrungen.

Alarmierung der Einsatzkräfte und Vorbereitung von Evakuierungsmaßnahmen.

 

Alarmstufe 3 (Wachdienst) / Überschwemmung bebauter Bereiche und Infrastruktur:

Überschwemmung von zusammenhängender Bebauung, Straßen und Schienenwege.

Bei Volldeichen etwa halbe Deichhöhe. Vorbeugende Sicherungsmaßnahmen und aktive Hochwasserbekämpfung.

 

Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr) / Gefahr für Leib und Leben:

Überschwemmung größerer bebauter Gebiete mit schweren Schäden.

Unmittelbare Gefährdung von Menschen und Sachwerten.

Aktive Bekämpfung bestehender Gefahren für Leben und Gesundheit.

Hochwasserlage im Burgenlandkreis - Update (Stand 25.01.2024)

Die aktuelle Tendenz in der Region aufgrund des Tauwetters und der vorangegangenen Niederschläge zeigen sich leicht steigende Tendenzen an der Unstrut, Saale und der Weißen Elster.

Wangen: Alarmstufe 2

Laucha: Meldegrenze erreicht

Saale: keine besondere Hochwassersituation

Weiße Elster: keine besondere Hochwassersituation

Die Pegelstände in Wangen und Laucha zeigen derzeit noch leicht ansteigende Tendenzen. Für den 26. Januar 2024 prognostiziert der Deutsche Wetterdienst (DWD) leichte Niederschläge für den Burgenlandkreis. Die möglichen Auswirkungen auf die Pegelstände werden in erster Linie von den zukünftigen Wetterentwicklungen und der Menge der Niederschläge abhängen. Eine Überschreitung der Alarmstufe 3 am Pegel Wangen wird nach der Einschätzung des Amtes für Bevölkerungsschutz derzeit aber nicht erwartet.

Das Amt für Bevölkerungsschutz im Burgenlandkreis wird die Hochwasserlage weiterhin genau überwachen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Hintergrund:

Was bedeuten die einzelnen Stufen?

 

Alarmstufe 1 (Meldebeginn)/ Beginnende Ausuferung der Gewässer:

Ständige Beobachtung der Wetterlage und Hochwassersituation.

Überprüfung der Informationswege und technischen Einsatzbereitschaft.

 

Alarmstufe 2 (Kontrolldienste) / Beginnende Überflutung:

Überflutung von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen, Grünflächen und Gebäuden.

Leichte Verkehrsbehinderungen und Wegsperrungen.

Alarmierung der Einsatzkräfte und Vorbereitung von Evakuierungsmaßnahmen.

 

Alarmstufe 3 (Wachdienst) / Überschwemmung bebauter Bereiche und Infrastruktur:

Überschwemmung von zusammenhängender Bebauung, Straßen und Schienenwege.

Bei Volldeichen etwa halbe Deichhöhe. Vorbeugende Sicherungsmaßnahmen und aktive Hochwasserbekämpfung.

 

Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr) / Gefahr für Leib und Leben:

Überschwemmung größerer bebauter Gebiete mit schweren Schäden.

Unmittelbare Gefährdung von Menschen und Sachwerten.

Aktive Bekämpfung bestehender Gefahren für Leben und Gesundheit.