Haushalte der Landkreise in 2023 tiefrot: Aufwendungen übersteigen Einnahmen um rd. 185 Mio. Euro

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Nach der aktuellen Haushaltsumfrage des Landkreistages Sachsen-Anhalt fehlen den elf Landkreisen in Sachsen-Anhalt wegen sprunghafter Kostensteigerungen im Jahr 2023 insgesamt rd. 185 Mio. Euro, um die Haushalte - wie gesetzlich gefordert - ausgleichen zu können.

„Hohe Energiekosten für Verwaltungsgebäude, Schulen und den öffentlichen Personennahverkehr sowie deutliche Mehrausgaben im Sozial- und Jugendbereich machen es den Landkreisen nach aktuellem Stand unmöglich, die Aufwendungen mit den voraussichtlichen Einnahmen zu decken. Auffällig sind höhere Kosten für Heizung und Unterkunft beim neuen Bürgergeld, für Hilfen zur Erziehung und für die Unterbringung und Betreuung ukrainischer Kriegsflüchtlinge“, stellt Landrat Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, heute nach einer Tagung aller Landräte in Gröbern, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, fest.

Mangels eigener Steuereinahmen sind die Landkreise wie keine andere kommunale Gruppe auf einen auskömmlichen kommunalen Finanzausgleich angewiesen. „Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht allerdings nur eine Steigerung der Zuweisungen an die Landkreise um 36,5 Mio. Euro gegenüber 2022 vor. Angesichts des Fehlbetrages von insgesamt 185 Mio. Euro ist daher eine deutliche Anhebung der FAG-Zuweisungen an die Landkreise notwendig, damit sie ihre Aufgaben auch in 2023 ordnungsgemäß erfüllen können“, so Präsident Ulrich.

Die Landkreise fordern insbesondere, dass die Finanzausgleichsmasse nicht um Einnahmen gekürzt wird, die in 2023 gar nicht in ihren Haushalten ankommen. Konkret dürfen die von allen 16 Bundesländern gezahlten SGB II-Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nur mit 12,9 Mio. Euro und nicht mit 67,4 Mio. Euro gegengerechnet werden. „Hier erwarten wir eine Korrektur des Regierungsentwurfs durch den Landesgesetzgeber. Ansonsten würden die Landkreise in schwierige Diskussionen mit ihren Gemeinden zur Anhebung der Kreisumlagehebesätze gezwungen“, ergänzt Präsident Ulrich. 

Für die Mobilität im ländlichen Raum müssen auch im Landeshaushalt 2023 wiederum Mittel für Investitionen an Kreisstraßen bereitgestellt werden. „Angesichts eines Investitionsstaus von über 1 Mrd. Euro an dem 4.250 km langen Kreisstraßennetz benötigen wir Landesmittel mindestens in Höhe der jährlichen Abschreibungen von 50 Mio. Euro“, erläutert Präsident Ulrich.

Abschließend stellt Präsident Ulrich fest: „Die Landkreise haben in den letzten Jahren viele schwierige Krisen (z. B.  Flüchtlingsunterbringung, Pandemie) erfolgreich bewältigt. Es liegt daher im Interesse des Landes, dass sie weiterhin leistungsfähig bleiben. Dies setzt eine entsprechende Finanzausstattung voraus.“ 

 

Haushalte der Landkreise in 2023 tiefrot: Aufwendungen übersteigen Einnahmen um rd. 185 Mio. Euro

Nach der aktuellen Haushaltsumfrage des Landkreistages Sachsen-Anhalt fehlen den elf Landkreisen in Sachsen-Anhalt wegen sprunghafter Kostensteigerungen im Jahr 2023 insgesamt rd. 185 Mio. Euro, um die Haushalte - wie gesetzlich gefordert - ausgleichen zu können.

„Hohe Energiekosten für Verwaltungsgebäude, Schulen und den öffentlichen Personennahverkehr sowie deutliche Mehrausgaben im Sozial- und Jugendbereich machen es den Landkreisen nach aktuellem Stand unmöglich, die Aufwendungen mit den voraussichtlichen Einnahmen zu decken. Auffällig sind höhere Kosten für Heizung und Unterkunft beim neuen Bürgergeld, für Hilfen zur Erziehung und für die Unterbringung und Betreuung ukrainischer Kriegsflüchtlinge“, stellt Landrat Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, heute nach einer Tagung aller Landräte in Gröbern, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, fest.

Mangels eigener Steuereinahmen sind die Landkreise wie keine andere kommunale Gruppe auf einen auskömmlichen kommunalen Finanzausgleich angewiesen. „Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht allerdings nur eine Steigerung der Zuweisungen an die Landkreise um 36,5 Mio. Euro gegenüber 2022 vor. Angesichts des Fehlbetrages von insgesamt 185 Mio. Euro ist daher eine deutliche Anhebung der FAG-Zuweisungen an die Landkreise notwendig, damit sie ihre Aufgaben auch in 2023 ordnungsgemäß erfüllen können“, so Präsident Ulrich.

Die Landkreise fordern insbesondere, dass die Finanzausgleichsmasse nicht um Einnahmen gekürzt wird, die in 2023 gar nicht in ihren Haushalten ankommen. Konkret dürfen die von allen 16 Bundesländern gezahlten SGB II-Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nur mit 12,9 Mio. Euro und nicht mit 67,4 Mio. Euro gegengerechnet werden. „Hier erwarten wir eine Korrektur des Regierungsentwurfs durch den Landesgesetzgeber. Ansonsten würden die Landkreise in schwierige Diskussionen mit ihren Gemeinden zur Anhebung der Kreisumlagehebesätze gezwungen“, ergänzt Präsident Ulrich. 

Für die Mobilität im ländlichen Raum müssen auch im Landeshaushalt 2023 wiederum Mittel für Investitionen an Kreisstraßen bereitgestellt werden. „Angesichts eines Investitionsstaus von über 1 Mrd. Euro an dem 4.250 km langen Kreisstraßennetz benötigen wir Landesmittel mindestens in Höhe der jährlichen Abschreibungen von 50 Mio. Euro“, erläutert Präsident Ulrich.

Abschließend stellt Präsident Ulrich fest: „Die Landkreise haben in den letzten Jahren viele schwierige Krisen (z. B.  Flüchtlingsunterbringung, Pandemie) erfolgreich bewältigt. Es liegt daher im Interesse des Landes, dass sie weiterhin leistungsfähig bleiben. Dies setzt eine entsprechende Finanzausstattung voraus.“