Haushalt 2024 des Burgenlandkreises beschlossen

Grundlage für wichtige Investitionen in Schulen und Gefahrenabwehrzentrum

bild internet

Der Kreistag des Burgenlandkreises hat am 15. April 2024 den Haushaltsplan für das Jahr 2024 beschlossen. Bis zum Beschluss des Planes war es ein deutlich längerer Weg als sonst. Dies lag einerseits an erst sehr spät dem Landkreis übersandten Datengrundlagen, die für die Berechnung wichtiger Haushaltsgrößen unbedingt erforderlich sind. Andererseits waren die Verzögerungen bedingt durch weitere Gerichtsurteile in Klageverfahren gegen die Kreisumlage, die im I. Quartal 2024 in Sachsen-Anhalt ergingen. Aus diesen Urteilen ließen sich wichtige Kriterien zur rechtssicheren Festsetzung der Kreisumlage ableiten, die der Landkreis bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zu beachten hatte. Daraus wiederum ergaben sich erhebliche Änderungsbedarfe gegenüber dem ursprünglichen, ersten Planentwurf.

Im Ergebnis ist der Plan jetzt beschlossen worden mit Plangrößen von 326 Millionen Euro an Erträgen und knapp 343 Millionen Euro Aufwendungen. Daraus ergibt sich ein Defizit von etwa 16,8 Millionen Euro, von dem allerdings voraussichtlich circa 5,4 Millionen Euro aus Jahresüberschüssen aus Vorjahren ausgeglichen werden können. Damit verbleibt für den Jahreshaushaltsplan 2024 ein ungedecktes Defizit von 11,4 Millionen Euro.

Einer der maßgeblichen Gründe für das hohe Defizit liegt in der deutlichen Absenkung der Kreisumlage. Damit trägt der Landkreis der jüngsten Rechtsprechung zu diesem Thema Rechnung, um die Festsetzung des Kreisumlagesatzes möglichst rechtssicher auszugestalten. Außerdem werden dadurch die Finanzbedarfe des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden sehr ausgewogen gegeneinander gewichtet. Doch für die Kreisfinanzen bedeutet dieser erforderliche Schritt einen sehr deutlichen Einschnitt, der sich in dem benannten Defizit ausdrückt. 

Im Ergebnis des hohen Haushaltsdefizits im diesjährigen Plan ist der Landkreis verpflichtet, erstmalig ein Konsolidierungskonzept aufzustellen. Auch dieses ist durch den Kreistag in einem separaten Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen worden.

Landrat Götz Ulrich: „Es war ein steiniger Weg bis zum Haushaltsbeschluss, da wir uns mit einigen neuen Gesichtspunkten gerade bei der Erhebung der Kreisumlage auseinandersetzen mussten. Doch wichtiger ist, dass der nun endlich beschlossene Haushaltsplan die Weiterarbeit an wichtigen Vorhaben des Landkreises ermöglicht, die von Investitionen in die Ausstattung der Schulen, in den Personennahverkehr, in Kreisstraßen, über Aufwendungen in der Jugendhilfe, bis hin zum künftigen Gefahrenabwehrzentrum mit Feuerwehrtechnischem Zentrum und integrierter Leitstelle reichen. Als weitere große und wichtige Vorhaben seien beispielhaft Vorhaben der Bildungscampus Naumburg und Weißenfels sowie die Pestalozzischule in Zeitz genannt.“ 

Hintergrund: Haushaltsplanung und Kreisumlage

Überblick Haushaltsplanung 2024

Gesamtbetrag der Erträge:                                326.138.400 Euro

Gesamtbetrag der Aufwendungen:                 342.998.600 Euro

 

Saldo (planerisches Haushaltsdefizit 2024):                  -16.860.200 Euro

Teilweise Deckung aus der Ergebnisrücklage in Höhe von 5.415.000 Euro, sodass ein ungedecktes Defizit in Höhe von ca. 11,4 Mio Euro verbleibt.

Der Kreisumlagesatz entspricht im Mittel einem Hebesatz von 36,72 %, was einem Ertrag aus Kreisumlage in Höhe von 80,5 Millionen Euro entspricht. Zur Deckung des Finanzbedarfes hätte eine Kreisumlage in Höhe von mindestens 91,9 Millionen Euro erhoben werden müssen.

Für Investitionen geplante Kreditaufnahmen                 8.841.100 Euro

 

Kreisumlage

Der Landkreis ist per Gesetz verpflichtet, diese Umlage zur Deckung seines Finanzbedarfes von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben, da die Landkreise nicht über eigene Steuereinnahmen verfügen. Doch da das Gesetz keine genauen Vorgaben für die Erhebung dieser Umlage macht, war es bisher sehr unsicher, ob die Erhebung der Kreisumlage im Falle einer Klage einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Inzwischen lassen sich aus den eingangs angesprochenen Gerichtsurteilen in Sachsen-Anhalt immer neue Kriterien für ein rechtssicheres Abwägungsverfahren ableiten. Auf diese stellt sich der Burgenlandkreis ein und richtet sein Abwägungsverfahren darauf aus, alle diese Kriterien zu berücksichtigen, um so die Festsetzung und Erhebung der Kreisumlage rechtssicher zu gestalten.

Haushalt 2024 des Burgenlandkreises beschlossen

Grundlage für wichtige Investitionen in Schulen und Gefahrenabwehrzentrum

Der Kreistag des Burgenlandkreises hat am 15. April 2024 den Haushaltsplan für das Jahr 2024 beschlossen. Bis zum Beschluss des Planes war es ein deutlich längerer Weg als sonst. Dies lag einerseits an erst sehr spät dem Landkreis übersandten Datengrundlagen, die für die Berechnung wichtiger Haushaltsgrößen unbedingt erforderlich sind. Andererseits waren die Verzögerungen bedingt durch weitere Gerichtsurteile in Klageverfahren gegen die Kreisumlage, die im I. Quartal 2024 in Sachsen-Anhalt ergingen. Aus diesen Urteilen ließen sich wichtige Kriterien zur rechtssicheren Festsetzung der Kreisumlage ableiten, die der Landkreis bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zu beachten hatte. Daraus wiederum ergaben sich erhebliche Änderungsbedarfe gegenüber dem ursprünglichen, ersten Planentwurf.

Im Ergebnis ist der Plan jetzt beschlossen worden mit Plangrößen von 326 Millionen Euro an Erträgen und knapp 343 Millionen Euro Aufwendungen. Daraus ergibt sich ein Defizit von etwa 16,8 Millionen Euro, von dem allerdings voraussichtlich circa 5,4 Millionen Euro aus Jahresüberschüssen aus Vorjahren ausgeglichen werden können. Damit verbleibt für den Jahreshaushaltsplan 2024 ein ungedecktes Defizit von 11,4 Millionen Euro.

Einer der maßgeblichen Gründe für das hohe Defizit liegt in der deutlichen Absenkung der Kreisumlage. Damit trägt der Landkreis der jüngsten Rechtsprechung zu diesem Thema Rechnung, um die Festsetzung des Kreisumlagesatzes möglichst rechtssicher auszugestalten. Außerdem werden dadurch die Finanzbedarfe des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden sehr ausgewogen gegeneinander gewichtet. Doch für die Kreisfinanzen bedeutet dieser erforderliche Schritt einen sehr deutlichen Einschnitt, der sich in dem benannten Defizit ausdrückt. 

Im Ergebnis des hohen Haushaltsdefizits im diesjährigen Plan ist der Landkreis verpflichtet, erstmalig ein Konsolidierungskonzept aufzustellen. Auch dieses ist durch den Kreistag in einem separaten Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen worden.

Landrat Götz Ulrich: „Es war ein steiniger Weg bis zum Haushaltsbeschluss, da wir uns mit einigen neuen Gesichtspunkten gerade bei der Erhebung der Kreisumlage auseinandersetzen mussten. Doch wichtiger ist, dass der nun endlich beschlossene Haushaltsplan die Weiterarbeit an wichtigen Vorhaben des Landkreises ermöglicht, die von Investitionen in die Ausstattung der Schulen, in den Personennahverkehr, in Kreisstraßen, über Aufwendungen in der Jugendhilfe, bis hin zum künftigen Gefahrenabwehrzentrum mit Feuerwehrtechnischem Zentrum und integrierter Leitstelle reichen. Als weitere große und wichtige Vorhaben seien beispielhaft Vorhaben der Bildungscampus Naumburg und Weißenfels sowie die Pestalozzischule in Zeitz genannt.“ 

Hintergrund: Haushaltsplanung und Kreisumlage

Überblick Haushaltsplanung 2024

Gesamtbetrag der Erträge:                                326.138.400 Euro

Gesamtbetrag der Aufwendungen:                 342.998.600 Euro

 

Saldo (planerisches Haushaltsdefizit 2024):                  -16.860.200 Euro

Teilweise Deckung aus der Ergebnisrücklage in Höhe von 5.415.000 Euro, sodass ein ungedecktes Defizit in Höhe von ca. 11,4 Mio Euro verbleibt.

Der Kreisumlagesatz entspricht im Mittel einem Hebesatz von 36,72 %, was einem Ertrag aus Kreisumlage in Höhe von 80,5 Millionen Euro entspricht. Zur Deckung des Finanzbedarfes hätte eine Kreisumlage in Höhe von mindestens 91,9 Millionen Euro erhoben werden müssen.

Für Investitionen geplante Kreditaufnahmen                 8.841.100 Euro

 

Kreisumlage

Der Landkreis ist per Gesetz verpflichtet, diese Umlage zur Deckung seines Finanzbedarfes von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben, da die Landkreise nicht über eigene Steuereinnahmen verfügen. Doch da das Gesetz keine genauen Vorgaben für die Erhebung dieser Umlage macht, war es bisher sehr unsicher, ob die Erhebung der Kreisumlage im Falle einer Klage einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Inzwischen lassen sich aus den eingangs angesprochenen Gerichtsurteilen in Sachsen-Anhalt immer neue Kriterien für ein rechtssicheres Abwägungsverfahren ableiten. Auf diese stellt sich der Burgenlandkreis ein und richtet sein Abwägungsverfahren darauf aus, alle diese Kriterien zu berücksichtigen, um so die Festsetzung und Erhebung der Kreisumlage rechtssicher zu gestalten.