Burgenlandkreis vergibt Leistungen im Rettungsdienst von 2023 bis 2030

Mit dem Beschluss des Kreistages am 16. Mai 2022 hat der Burgenlandkreis die Leistungen des Rettungsdienstes neu vergeben. Den Zuschlag erhielten die Johanniter Unfallhilfe e.V., die Malteser Hilfsdienst gGmbH und die Rote Kreuz Zeitz Rettungsdienst gGmbH. Dazu gab es gemäß den gesetzlichen Grundlagen des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine öffentliche Ausschreibung in Form eines Verwaltungsverfahrens für die vier Versorgungsbereiche – Naumburg, Laucha, Weißenfels und Zeitz.

Mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes für die Bereiche Naumburg und Laucha wurde die Johanniter Unfallhilfe e.V., für den Bereich Weißenfels die Malteser Hilfsdienst gGmbH und für den Bereich Zeitz die Rote Kreuz Zeitz Rettungsdienst gGmbH beauftragt.

Die Genehmigungen für diese Leistungserbringer werden für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2030 erteilt.

Hintergrund:

Der Rettungsdienst ist als Bestandteil der Daseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Er beinhaltet die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung.

Nach den Bestimmungen des Rettungsdienstgesetztes Sachsen-Anhalt (§§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1 RettDG LSA) sollen, soweit ein Landkreis den Rettungsdienst nicht selbst durchführt, Genehmigungen an gemeinnützige Organisationen erteilt werden.  Für ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren ist eine öffentliche Ausschreibung in Form eines Verwaltungsverfahrens zu wählen, wonach unter festgelegten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird.

Burgenlandkreis vergibt Leistungen im Rettungsdienst von 2023 bis 2030

Mit dem Beschluss des Kreistages am 16. Mai 2022 hat der Burgenlandkreis die Leistungen des Rettungsdienstes neu vergeben. Den Zuschlag erhielten die Johanniter Unfallhilfe e.V., die Malteser Hilfsdienst gGmbH und die Rote Kreuz Zeitz Rettungsdienst gGmbH. Dazu gab es gemäß den gesetzlichen Grundlagen des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine öffentliche Ausschreibung in Form eines Verwaltungsverfahrens für die vier Versorgungsbereiche – Naumburg, Laucha, Weißenfels und Zeitz.

Mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes für die Bereiche Naumburg und Laucha wurde die Johanniter Unfallhilfe e.V., für den Bereich Weißenfels die Malteser Hilfsdienst gGmbH und für den Bereich Zeitz die Rote Kreuz Zeitz Rettungsdienst gGmbH beauftragt.

Die Genehmigungen für diese Leistungserbringer werden für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2030 erteilt.

Hintergrund:

Der Rettungsdienst ist als Bestandteil der Daseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Er beinhaltet die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung.

Nach den Bestimmungen des Rettungsdienstgesetztes Sachsen-Anhalt (§§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1 RettDG LSA) sollen, soweit ein Landkreis den Rettungsdienst nicht selbst durchführt, Genehmigungen an gemeinnützige Organisationen erteilt werden.  Für ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren ist eine öffentliche Ausschreibung in Form eines Verwaltungsverfahrens zu wählen, wonach unter festgelegten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird.