Burgenlandkreis beteiligt sich am bundesweiten Warntag

warntag 2024

Der Burgenlandkreis wird sich am bundesweiten Warntag am 12. Septem-ber 2024 beteiligen. An diesem Tag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemein-samen Übung ihre Warnmittel. Seit einigen Jahren bereitet sich der Landkreis intensiv auf eventuell auftretende Katastrophen vor.


Um 11:00 Uhr wird über die 266 existierenden Sirenen im Landkreis der Ka-tastrophenalarm ausgelöst werden, d.h. es wird ein 1-minütiger Heulton (= durchdringender langgezogener oder auf- und abschwellender Ton) erklingen. Durch einen 1-minütigen Dauerton wird der Katastrophenalarm am 12. September 2024 um 11:45 Uhr dann wieder aufgehoben werden.

Parallel zu dem Sirenenalarm wird durch den Bund eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle Modularen Warnsysteme (MoWaS), wie zum Beispiel Katwarn oder Nina, sowie an den Bund angeschlossene Warnmultiplikatoren (z.B. Rundfunksender) versendet. Erstmalig wird es auch eine Probemeldung auf dem neuen Warnkanal Cell Broadcast geben. Cell Broadcast sendet eine Warnnachricht direkt aufs Handy. Kein anderes Warnmittel erreicht somit mehr Menschen.

Besonderheit Cell Broadcast

Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit unter anderem von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.


Hintergrund: Der bundesweite Warntag verfolgt das Ziel, die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung zu informieren und mit dem Thema ver-traut zu machen. Bund und Länder bereiten jährlich in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern den bundesweiten Warntag vor. Dieser findet jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September statt.

Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder sind die jeweiligen Innenministerien zuständig. Im kommunalen Bereich ist in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständige Behörde verantwortlich. Die Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung koordiniert das ISF-Bund-Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“, welches im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ansässig ist.

Burgenlandkreis beteiligt sich am bundesweiten Warntag

Der Burgenlandkreis wird sich am bundesweiten Warntag am 12. Septem-ber 2024 beteiligen. An diesem Tag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemein-samen Übung ihre Warnmittel. Seit einigen Jahren bereitet sich der Landkreis intensiv auf eventuell auftretende Katastrophen vor.


Um 11:00 Uhr wird über die 266 existierenden Sirenen im Landkreis der Ka-tastrophenalarm ausgelöst werden, d.h. es wird ein 1-minütiger Heulton (= durchdringender langgezogener oder auf- und abschwellender Ton) erklingen. Durch einen 1-minütigen Dauerton wird der Katastrophenalarm am 12. September 2024 um 11:45 Uhr dann wieder aufgehoben werden.

Parallel zu dem Sirenenalarm wird durch den Bund eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle Modularen Warnsysteme (MoWaS), wie zum Beispiel Katwarn oder Nina, sowie an den Bund angeschlossene Warnmultiplikatoren (z.B. Rundfunksender) versendet. Erstmalig wird es auch eine Probemeldung auf dem neuen Warnkanal Cell Broadcast geben. Cell Broadcast sendet eine Warnnachricht direkt aufs Handy. Kein anderes Warnmittel erreicht somit mehr Menschen.

Besonderheit Cell Broadcast

Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit unter anderem von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.


Hintergrund: Der bundesweite Warntag verfolgt das Ziel, die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung zu informieren und mit dem Thema ver-traut zu machen. Bund und Länder bereiten jährlich in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern den bundesweiten Warntag vor. Dieser findet jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September statt.

Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder sind die jeweiligen Innenministerien zuständig. Im kommunalen Bereich ist in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständige Behörde verantwortlich. Die Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung koordiniert das ISF-Bund-Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“, welches im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ansässig ist.