Barrieren abbauen: Land fördert Teilhabe im Burgenlandkreis

Mit 1,05 Millionen Euro setzt das Land im Burgenlandkreis ein starkes Zeichen für Menschen mit Behinderungen. Sozialministerin Petra Grimm-Benne überreichte heute den Zuwendungsbescheid an Robert Aßmann, Bildungs- und Sozialdezernent des Burgenlandkreises.  Grimm-Benne betonte die entscheidende Rolle der Kommunen bei der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Inklusion ist eine gemeinsame Aufgabe von Politik, Verwaltung und Handelnden, denn sie profitiert uns alle. Unser Ziel? Eine barrierefreie Infrastruktur und wohnortnahe Teilhabesicherung.  Dieses Förderprogramm soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf lokaler Ebene fördern und einen inklusiven Sozialraum schaffen. Wir setzen auf nachhaltige und innovative Maßnahmen für die Teilhabesicherung und tragen dazu bei, dass die Europäische Union und das Land Sachsen-Anhalt dies als vorrangige Aufgabe ansehen.  Um unsere Gemeinden in Sachsen-Anhalt zu unterstützen, können sie örtliche Teilhabemanagerinnen und -manager einstellen. Diese Experten arbeiten daran, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu organisieren und umzusetzen.  Mit dieser Förderung bringen wir die Idee eines inklusiven Gemeinwesens im Burgenlandkreis voran, um sicherzustellen, dass jeder ein barrierefreies Lebensumfeld gestalten und nutzen kann. Wir analysieren vor Ort die Bedingungen und setzen konkrete Maßnahmen und Aktionspläne zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention um, gemeinsam mit bestehenden Netzwerken.

Mit rund 1,05 Millionen Euro fördert das Land im Burgenlandkreis den weiteren Ausbau eines Örtlichen Teilhabemanagements. Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat heute den Zuwendungsbescheid an Robert Aßmann, Bildungs- und Sozialdezernent des Burgenlandkreises, übergeben.

„Wenn es darum geht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, kommt den Kommunen eine herausragende Bedeutung zu“, sagte Ministerin Grimm-Benne. Dennoch sei Inklusion natürlich auch eine Gemeinschaftsaufgabe, für die Politik, Verwaltung und handelnde Akteure gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das Ziel sei eine barrierefreie Infrastruktur und wohnortnahe Angebote der Teilhabesicherung. „Ein inklusives Gemeinwesen ist ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger, nicht ausschließlich für Menschen mit Behinderung“, so die Ministerin.

Ziel des Förderprogrammes ist die Implementierung eines örtlichen Teilhabemanagements in den Kommunen, das die Schaffung eines inklusiven Sozialraums unterstützt und fördert. Die Förderung soll insbesondere die Umsetzung der Grundsätze und der Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene gewährleisten. Die Umsetzung der Verpflichtungen erfordert wohnortnahe nachhaltige, innovative und zukunftsgerichtete Maßnahmen der Teilhabesicherung, welche die Europäische Union sowie das Land Sachsen-Anhalt als eine vordringliche Aufgabe begreift.

Zur Unterstützung der Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt bei dieser Aufgabe können diese die Einstellung von örtlichen Teilhabemanagerinnen und -managern beantragen. Die Teilhabemanagerinnen und -manager sind mit der Entwicklung und Begleitung der Organisation und Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrem Sozialraum betraut.

Mit der Fördersumme soll im Burgenlandkreis die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und damit die Idee eines inklusiven Gemeinwesens weiter vorangebracht werden. Die Personalkosten für die Fachkräfte werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus dem Landeshaushalt bezahlt; die Sachkosten tragen die Kreise und Kreisfreien Städte. Hintergrund ist, dass alle Menschen gleichermaßen selbstbestimmt ein barrierefreies Lebensumfeld nutzen und gestalten können. Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, analysieren Teilhabemanagerinnen und -manager die Teilhabebedingungen vor Ort. Gemeinsam mit bereits bestehenden Netzwerken sollen sie die konkreten Maßnahmen und lokale Aktionspläne zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention umsetzen.

Barrieren abbauen: Land fördert Teilhabe im Burgenlandkreis

Mit rund 1,05 Millionen Euro fördert das Land im Burgenlandkreis den weiteren Ausbau eines Örtlichen Teilhabemanagements. Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat heute den Zuwendungsbescheid an Robert Aßmann, Bildungs- und Sozialdezernent des Burgenlandkreises, übergeben.

„Wenn es darum geht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, kommt den Kommunen eine herausragende Bedeutung zu“, sagte Ministerin Grimm-Benne. Dennoch sei Inklusion natürlich auch eine Gemeinschaftsaufgabe, für die Politik, Verwaltung und handelnde Akteure gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das Ziel sei eine barrierefreie Infrastruktur und wohnortnahe Angebote der Teilhabesicherung. „Ein inklusives Gemeinwesen ist ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger, nicht ausschließlich für Menschen mit Behinderung“, so die Ministerin.

Ziel des Förderprogrammes ist die Implementierung eines örtlichen Teilhabemanagements in den Kommunen, das die Schaffung eines inklusiven Sozialraums unterstützt und fördert. Die Förderung soll insbesondere die Umsetzung der Grundsätze und der Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene gewährleisten. Die Umsetzung der Verpflichtungen erfordert wohnortnahe nachhaltige, innovative und zukunftsgerichtete Maßnahmen der Teilhabesicherung, welche die Europäische Union sowie das Land Sachsen-Anhalt als eine vordringliche Aufgabe begreift.

Zur Unterstützung der Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt bei dieser Aufgabe können diese die Einstellung von örtlichen Teilhabemanagerinnen und -managern beantragen. Die Teilhabemanagerinnen und -manager sind mit der Entwicklung und Begleitung der Organisation und Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrem Sozialraum betraut.

Mit der Fördersumme soll im Burgenlandkreis die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und damit die Idee eines inklusiven Gemeinwesens weiter vorangebracht werden. Die Personalkosten für die Fachkräfte werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus dem Landeshaushalt bezahlt; die Sachkosten tragen die Kreise und Kreisfreien Städte. Hintergrund ist, dass alle Menschen gleichermaßen selbstbestimmt ein barrierefreies Lebensumfeld nutzen und gestalten können. Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, analysieren Teilhabemanagerinnen und -manager die Teilhabebedingungen vor Ort. Gemeinsam mit bereits bestehenden Netzwerken sollen sie die konkreten Maßnahmen und lokale Aktionspläne zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention umsetzen.