Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis

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Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 01.07.2022:

„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 01. Juli 2022 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers an den Eigenbetrieb Jobcenter Burgenlandkreis, Naumburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis, Naumburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis, Naumburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Burgenlandkreises vom 19.08.2022:

„Das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises erteilt für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 sowie den Lagebericht des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis folgenden uneingeschränkten Feststellungsvermerk:

Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer am 01.07.2022 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beauftragte Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Chemnitz, die Buchführung und der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung entsprechen.

Der Jahresabschluss vermittelt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens.

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.“

Beschluss des Kreistages:

Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz- EigBG), der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung – EigBVO) sowie der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis hat der Kreistag in seiner Sitzung am 10.10.2022 unter Beschluss-Nr. 217-18/2022 KT folgenden Beschluss gefasst:

„Der Kreistag stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis wie folgt fest:

1.    Bilanzsumme:                                                 14.334.453,45 €

1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf

       a) das Anlagevermögen:                                     125.654,00 €

       b) das Umlaufvermögen:                                 8.936.488,86 €

       c) den Rechnungsabgrenzungsposten:        5.272.310,59 €

1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf

       a) das Eigenkapital:                                                        0,00 €

       b) die empfangenen Ertragszuschüsse:          125.654,00 €

       c) die Rückstellungen:                                      1.079.316,50 €

       d) die Verbindlichkeiten:                                 8.016.939,54 €

       e) den Rechnungsabgrenzungsposten:        5.112.534,41 €

2.    Jahresgewinn:                                                                  0,00 €

2.1. Summe der Erträge:                                     127.167.009,57 €

2.2. Summe der Aufwendungen:                        127.167.009,57 €

Der Kreistag erteilt der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung.“

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Geschäftsjahres 2021 liegen gemäß § 19 Abs. 5 EigBG vom 05.12. bis 13.12.2022 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Jobcenter Burgenlandkreis, Friedensstraße 80, Zimmer 217 in 06712 Zeitz aus.

Naumburg, den 25.11.2022

Götz Ulrich

Landrat

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 01.07.2022:

„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 01. Juli 2022 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers an den Eigenbetrieb Jobcenter Burgenlandkreis, Naumburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis, Naumburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis, Naumburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Burgenlandkreises vom 19.08.2022:

„Das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises erteilt für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 sowie den Lagebericht des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis folgenden uneingeschränkten Feststellungsvermerk:

Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer am 01.07.2022 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beauftragte Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Chemnitz, die Buchführung und der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung entsprechen.

Der Jahresabschluss vermittelt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens.

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.“

Beschluss des Kreistages:

Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz- EigBG), der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung – EigBVO) sowie der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis hat der Kreistag in seiner Sitzung am 10.10.2022 unter Beschluss-Nr. 217-18/2022 KT folgenden Beschluss gefasst:

„Der Kreistag stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis wie folgt fest:

1.    Bilanzsumme:                                                 14.334.453,45 €

1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf

       a) das Anlagevermögen:                                     125.654,00 €

       b) das Umlaufvermögen:                                 8.936.488,86 €

       c) den Rechnungsabgrenzungsposten:        5.272.310,59 €

1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf

       a) das Eigenkapital:                                                        0,00 €

       b) die empfangenen Ertragszuschüsse:          125.654,00 €

       c) die Rückstellungen:                                      1.079.316,50 €

       d) die Verbindlichkeiten:                                 8.016.939,54 €

       e) den Rechnungsabgrenzungsposten:        5.112.534,41 €

2.    Jahresgewinn:                                                                  0,00 €

2.1. Summe der Erträge:                                     127.167.009,57 €

2.2. Summe der Aufwendungen:                        127.167.009,57 €

Der Kreistag erteilt der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung.“

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Geschäftsjahres 2021 liegen gemäß § 19 Abs. 5 EigBG vom 05.12. bis 13.12.2022 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Jobcenter Burgenlandkreis, Friedensstraße 80, Zimmer 217 in 06712 Zeitz aus.

Naumburg, den 25.11.2022

Götz Ulrich

Landrat