1. Jägerprüfung 2022

Amtliche Bekanntmachung

Burgenlandkreis

- Der Landrat –

 

Termin der 1. Jägerprüfung 2022

 

 

Auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen – Anhalt (LJagdG-DVO) vom 25.07.2005 (GVBl. LSA Nr. 45/2005), in der jeweils geltenden Fassung, soll die nächste Jägerprüfung im Burgenlandkreis am

 

                                  Donnerstag und Freitag, dem 05. und 06.05.2022,

 

durchgeführt werden. Änderungen auf Grund der allgemeinen Pandemielage sind jederzeit möglich. Vorsorglich wird hiermit auf § 4 Abs. 1a Satz 1 LJagdG-DVO hingewiesen.          

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.

Die Zulassung zur Jägerprüfung erfolgt auf Antrag. Bei mehr als 25 Anmeldungen zur Jägerprüfung entscheidet der Posteingang.

Anträge werden bis zum 12.04.2022 durch die Untere Jagdbehörde des Burgenlandkreises zu den Sprechtagen entgegengenommen.

 

Sprechzeiten im Landratsamt Naumburg, Schönburger Straße 41, Zimmer 2.123.

Dienstag                                   8.30   Uhr bis 11.30 Uhr

                                    und      13.00   Uhr bis 17.30 Uhr

Donnerstag                              8.30   Uhr bis 11.30 Uhr

                                    und      13.00   Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag                                      8.30   Uhr bis 11.30 Uhr

 

Rückfragen sind unter der Telefonnummer 03445 / 731708 jederzeit  möglich.

 

Hoekstra

Amtsleiter

Rechts- und Ordnungsamt

 

1. Jägerprüfung 2022

Amtliche Bekanntmachung

Burgenlandkreis

- Der Landrat –

 

Termin der 1. Jägerprüfung 2022

 

 

Auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen – Anhalt (LJagdG-DVO) vom 25.07.2005 (GVBl. LSA Nr. 45/2005), in der jeweils geltenden Fassung, soll die nächste Jägerprüfung im Burgenlandkreis am

 

                                  Donnerstag und Freitag, dem 05. und 06.05.2022,

 

durchgeführt werden. Änderungen auf Grund der allgemeinen Pandemielage sind jederzeit möglich. Vorsorglich wird hiermit auf § 4 Abs. 1a Satz 1 LJagdG-DVO hingewiesen.          

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.

Die Zulassung zur Jägerprüfung erfolgt auf Antrag. Bei mehr als 25 Anmeldungen zur Jägerprüfung entscheidet der Posteingang.

Anträge werden bis zum 12.04.2022 durch die Untere Jagdbehörde des Burgenlandkreises zu den Sprechtagen entgegengenommen.

 

Sprechzeiten im Landratsamt Naumburg, Schönburger Straße 41, Zimmer 2.123.

Dienstag                                   8.30   Uhr bis 11.30 Uhr

                                    und      13.00   Uhr bis 17.30 Uhr

Donnerstag                              8.30   Uhr bis 11.30 Uhr

                                    und      13.00   Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag                                      8.30   Uhr bis 11.30 Uhr

 

Rückfragen sind unter der Telefonnummer 03445 / 731708 jederzeit  möglich.

 

Hoekstra

Amtsleiter

Rechts- und Ordnungsamt