Das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz ist für die Belange des übergemeindlichen Brandschutzes verantwortlich. Hierzu zählt u.a. die Bearbeitung von Fördermittelanträgen, die Prüfung der gemeindlichen Risikoanalysen und Brandschutzbedarfsplanungen sowie die Einsatzplanung für Schwerpunktobjekte. Weiterhin erfolgt in der Feuerwehrtechnischen Zentrale die Prüfung der Einsatzmittel der kommunalen Feuerwehren sowie die Durchführung der übergemeindlichen Ausbildung der Feuerwehren. Im Bereich des Katastrophenschutzes findet neben der zivilen Alarmplanung auch die Gefahrenabwehrplanung auf Kreisebene statt. Hierzu werden Risikoanalysen und Sonderpläne erstellt, sogenannte Fachdienste (als Hilfeleistungskontingent für die überörtliche Hilfe aus den kommunalen Feuerwehren und Hilfsorganisationen gebildet) und ein Krisenstab vorgehalten.