Zum 01. Januar 2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft

Ziele der Reform im Überblick:

  • Die stärkere Orientierung am Wunsch und Willen der betreuten Personen: Betreuer*innen, haben die Pflicht, Menschen bei selbstbestimmten Entscheidungen zu unterstützen. Der eigene Wunsch und Wille soll im Mittelpunkt stehen. Stellvertretende Entscheidungen sollen die Ausnahme sein. 
  • Eingrenzung der Betreuung: Künftig soll vor einer Betreuung festgestellt werden, in welchen Bereichen der oder die Betreute Unterstützung braucht. 
  • Keine „Wohl-Schranke“ mehr: Entscheidungen für Menschen, die ihre Wünsche und ihren Willen nicht (mehr) selbst ausdrücken können, müssen sich an ihrem mutmaßlichen Willen ausrichten. Und nicht mehr danach, was von außen betrachtet „zu ihrem Wohle“ wäre. 
  • Mehr Mitsprache und Kontakt: Menschen mit Betreuung werden stärker als bisher in die Prozesse der Betreuung einbezogen. Beide Seiten sollen sich vor einer Betreuung kennenlernen. Mehr als bisher sollen die Wünsche der Betreuten berücksichtigt werden, wer Betreuer*in wird (oder nicht wird). Betreuer*innen sollen auch regelmäßigen persönlichen Kontakt halten und jährlich einen Bericht verfassen, der auch mit den Betreuten besprochen werden soll. 
  • Keine Zwangssterilisationen: Die Sterilisation einer betreuten Person gegen ihren Willen ist nicht mehr möglich. Es reicht nicht mehr aus, dass sie einer Sterilisation lediglich nicht widerspricht. 
  • Änderungen für Betreuer*innen: Berufsbetreuer*innen müssen sich künftig bei einer Betreuungsbehörde registrieren lassen und Fachkenntnisse nachweisen. Ehrenamtliche Betreuer*innen, die keine familiäre oder persönliche Bindung zur betreuten Person haben, sollen sich an einen Betreuungsverein anschließen, der sie beraten und fortbilden kann. 
  • Stärkung Betreuter vor Gericht: Anders als im jetzigen Recht können betreute Personen selbst bei Gericht Erklärungen abgeben, Anträge stellen oder gegen Gerichtsentscheidungen vorgehen. Briefe vom Gericht oder von Behörden gehen nicht nur an die Betreuer*innen, sondern auch an die Betreuten selbst. 

(Quelle: Neues Betreuungsrecht: Mehr Selbstbestimmung ab 2023 - Aktion Mensch (aktion-mensch.de))

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