Schulanmeldung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen eine Schule besuchen (Schulpflicht).

Die Schupflicht ist im § 36 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) geregelt.

Voraussetzungen für die Aufnahme an einer Schule

1. Vorlage einer Meldebescheinigung mit der aktuellen Wohnadresse
2. eine ärztliche Schultauglichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie über das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises. Bitte vereinbaren Sie für die Schuluntersuchung einen Termin beim Gesundheitsamt des Burgenlandkreises (Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg, Tel.: 03445 731674)

Verfahrensablauf

Nach der schulärztlichen Untersuchung sendet das Gesundheitsamt eine Kopie des Gesundheitsnachweises an das Amt für Bildung, Kultur und Sport des Burgenlandkreises. Daraufhin wird das Kind für die Schulzuweisung an das Landesschulamt gemeldet. Das Landesschulamt weist aufgrund des Alters und der Wohnanschrift die entsprechende Schule zu. Anschließend erhalten Sie vom Landesschulamt einen Brief mit der Information, an welcher Schule Ihr Kind aufgenommen wird.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.08.2018, letzte berücksichtigte Änderung vom 02.12.2025
  • Aufnahme und Beschulung zugewanderter Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt (Zugewandertenbeschulungserlass), RdErl. des MB vom 05. August 2025
Adressen
Besucheradresse
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Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale), Stadt
Postanschrift
Burgenlandkreis
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale), Stadt
Kontakt
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