Jahresabschluss des Burgenlandkreises und Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2024
Gemäß § 120 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA (GVBl. LSA Nr. 12/2014 vom 17.06.2014) in der derzeitig gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Der Kreistag Burgenlandkreis hat in seiner Sitzung am 30.03.2026 mit Beschluss-Nr. 095-10/2026 KT den Jahresabschluss 2024 des Burgenlandkreises beschlossen und dem Landrat die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2024 mit dem Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme
von Dienstag, den 07.04.2026 bis Mittwoch, den 15.04.2026
Montag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
im Landratsamt des Burgendlandkreises in Naumburg, Schönburger Straße 41, Finanzverwaltung – Zimmer 2.310, öffentlich aus.
Naumburg, den 02.04.2026
Götz Ulrich
Landrat des Burgenlandkreises