DigitalPakt Schule

Erhaltene Förderung und Eigenmittel des Burgenlandkreises zur Umsetzung des DigitalPakt Schule

Der Schulträger Burgenlandkreis hat die Umsetzung des Förderprogramms DigitalPakt Schule erfolgreich abgeschlossen.

Mit der Umsetzung des Förderprogramms wurde das Ziel verfolgt, die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur zu steigern, die Schulen zu vernetzen und die Ausstattung der Schulen mit IT-Systemen zu verbessern.

Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern nach Artikel 104c des Grundgesetzes „Digitalpakt Schule“ vom 17.05.2019 standen dem Land Sachsen-Anhalt 137.582.000 Euro an Fördermitteln zur Investition in die Schulbildungsinfrastruktur und Lehrerfort- und Weiterbildung zur Verfügung. Bei diesem Betrag handelt es sich um Mittel aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ (Bundeshaushalt).

Gemäß Verwaltungsvereinbarung waren 10 %, also insgesamt 13.758.200 €, je zur Hälfte für landesweite und länderübergreifende Projekte vorreserviert. Diese Projekte wurden zentral durch das Ministerium für Bildung koordiniert.

Für die öffentlichen Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft und ab dem 1.1.2020 für Träger von Pflegeschulen nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 9 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) vom 17.7.2017 (BGBl. I S. 2581) standen somit 123,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das Budget wurde entsprechend der Schülerzahl aufgeteilt (ermittelte Schülerzahl von 9.029 Schüler/innen zu den Stichtagen 22.8.2018 (allgemeinbildende Schulen) und 02.11.2018 (berufsbildende Schulen)).

Der Burgenlandkreis hat ein Investitionsvolumen in Höhe von 3.901.304,56 € investiert. Die Zuwendung wurde in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger betrug mindestens 10 %. Die Schulträger mit mehreren Schulen müssen sicherstellen, dass mit dem Gesamtbudget für alle Schulen oder Standorte die Mindeststandards für die digitale Vernetzung und Verkabelung entsprechend den Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen gewährleistet sind.

Gefördert wurden Investitionen als Aufwendungen für Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme für:

  1. a) Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung und flankierende Verkabelungsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
  2. b) schulisches WLAN
  3. c) Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote)
  4. d) Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule
  5. e) digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
  6. f) schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte, wenn die Schule über die Infrastruktur entsprechend den Buchstaben a) und b) verfügt oder diese durch den Schulträger beantragt ist.
     

Die bewilligten Zuwendungen des Burgenlandkreises im Detail:

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