Artenschutzrechtliche Kontrolltätigkeit
1. Onlineprotal „MelBA“
Ab 1. Januar 2026 kann das CITES-Onlineportal „MelBA“ für die digitale Anmeldung des Tierbestandes und der Beantragung der EU-Bescheinigungen parallel zu den bisherigen Antragsform per Post bzw. E-Mail genutzt werden.
2. Fotodokumentation Landschildkröten
Ab sofort müssen für alle Landschildkröten bei der Beantragung der EU-Bescheinigungen zu den Bauch- jetzt auch die Rückenpanzerfotos mit eingereicht werden (s. Informationsblatt).