Amtliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Entsorgungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH
Bekanntmachung gemäß § 133 Abs. 1 Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024
Der Jahresabschluss der Entsorgungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH wurde in der Gesellschafterversammlung am 20.08.2025 festgestellt. Nach pflichtgemäßer Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde bestätigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Geschäftsführer wurde für das Jahr 2024 entlastet. Der Jahresüberschuss wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 01.09. – 12.09.2025 in der Entsorgungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH, Südring 8 a in 06618 Mertendorf OT Görschen (Sekretariat)
Mo. - Do. 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Die Veröffentlichungsvorschriften der §§ 325 und 328 HGB bleiben unberührt.
Mertendorf, den 20.08.2025
gez. N. Neuhaus
Geschäftsführer