Öffentliche Bekanntmachung - Kostenfestsetzungsbescheide
Öffentliche Bekanntmachung
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung nach § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA[1]) i. V. m. § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG[2]) ergeht folgende, an der hierfür nach § 10 Abs. 2 VwZG allgemein bestimmten Aushangstelle im Dienstgebäude der Kreisverwaltung des Burgenlandkreises, Naumburg, Schönburger Straße 41 ausgehängte
Benachrichtigung.
Beim Umweltamt des Burgenlandkreises, Außenstelle Weißenfels, Am Stadtpark 6 liegen drei an
Herrn
Milorad Stevanovic
zuletzt wohnhaft:
Schönauer Ring 61
04205 Leipzig
gerichtete Kostenfestsetzungsbescheide vom 27.01.2026 mit dem Aktenzeichen 53-71-05-07-21461-2022 zur Abholung bereit.
Diese Kostenfestsetzungsbescheide können während der allgemeinen Dienstzeiten im o.g. Amt, Zimmer 120 vom Empfänger oder von einem bevollmächtigten Vertreter eingesehen und in Empfang genommen werden.
Da der Aufenthaltsort des Betroffenen unbekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Der Anordnungsbescheid gilt an dem Tage als zugstellt, an dem seit dem Tage des Aushängens dieser Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind.
Im Auftrag
Christian Kah
Amtsleiter