Öffentliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit bzw. des Betriebs von 2 Windenergieanlagen in der Gemarkung Krauschwitz

Öffentliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises

über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit bzw. des Betriebs von 2 Windenergieanlagen in der Gemarkung Krauschwitz unter Berücksichtigung des Repowerings von 3 technisch veralteten Windenergieanlagen in der Gemarkung Krauschwitz.

Az.: 56-14-03-02-20422-2022

Gemäß § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) und entsprechend § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Der Burgenlandkreis als untere Immissionsschutzbehörde hat der EE Drei Hügel GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 24.01.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Beschaffenheit bzw. des Betriebs von 2 Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Krauschwitz erteilt.

Der verfügende Teil (Abschnitt I.) der unter dem Aktenzeichen 56-14-03-02-20422-2022 erteilten Genehmigung lautet:

1.  Auf der Grundlage der §§ 16 Abs. 1 und 2, 16 b Abs. 7, 6 und 19 Abs. 1, 2 des BImSchG i. V. m. Nr. 1.6 in Spalte c des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag der

EE Drei Hügel GmbH & Co. KG

Straße des Friedens 34c

06682 Teuchern

vom 06.04.2022, eingegangen am 07.04.2022, mit letzter Ergänzung vom 23.01.2023, elektronisch eingegangen am 23.01.2023, unbeschadet der auf besonderen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter entsprechend den nachstehend unter Abschnitt II. aufgeführten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie der im Folgenden unter Abschnitt III. festgesetzten Nebenbestimmungen (NB) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der nachfolgend aufgeführten zwei Windenergieanlagen

Nr.

Typ

PN [kW]

Nabenhöhe

Rotordurch-messer

Gesamt-höhe

WEA 27N

ENERCON E-138 EP3 E2

4.200 kW

160,00 m

138,60 m

229,30 m

WEA 29N

ENERCON E-138 EP3 E2

4.200 kW

160,00 m

138,60 m

229,30 m

 

an folgenden Standorten

Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Geographische Koordinaten UTM (ETRS89) Zone 32

X

Y

WEA 27N

Krauschwitz

5

35

32.708.818

5.668.835

WEA 29N

Krauschwitz

4

41

32.707.700

5.668.594

 

erteilt. Die Genehmigung erstreckt sich auf die o. näher bezeichneten Anlagen einschließlich zugehörige Trafostationen, sowie die für die Errichtung der Anlagen erforderlichen Kranaufstell-, Arbeits- und Lagerflächen.

2. Die Ursprungsgenehmigung mit dem Az.: 70.1.23/2020/02 vom 30.11.2021 erstreckt sich zudem auf den Ersatz der nachfolgend aufgeführten Anlagen, die im Rahmen des Repowerings von der Antragstellerin zurückgebaut werden:

WEA

Typ

Gemarkung

Flur

Flurstück

PN [kW]

Koordinaten

ETRS 89

Zuordnung

28

Enercon

E-66/ 15.66

Krauschwitz

5

98/8

1500

O: 32.708.941

N: 5.668.564

WEA 27N

29

Enercon

E-66/ 15.66

Krauschwitz

4

40

1500

O: 32.707.709

N: 5.668.617

WEA 29N

30

Enercon

E-66/ 15.66

Krauschwitz

4

19/1

1500

O: 32.708.089

N:5.668.525

WEA 29N

 

3. Die beantragte wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen umfasst:

  • den Wechsel des Anlagentyps und
  • die Verschiebung der WEA 29N um 9,3 m nach Osten und 30,7 m nach Norden

Anlage

Genehmigter

Anlagentyp

Alte

Koordinaten

Änderung /

neuer Anlagentyp

Neue

Koordinaten

WEA 27N

Enercon E-147 EP5

5.000 kW, NH 155m

O: 32.708.818

N: 5.668.835

Enercon E- 138 EP3 E2

4.200 kW, NH 160 m

O: 32.708.818

N: 5.668.835

WEA 29N

Enercon E-115 EP3 E3

4.200 kW, NH 149 m

O: 32.707.690

N: 5.668.625

Enercon E- 138 EP3 E2

4.200 kW, NH 160 m

O: 32.707.700

N: 5.668.594

 

4. Die hiermit erteilte Genehmigung der wesentlichen Änderung nach § 16 Abs. 1
BImSchG tritt zur Ursprungsgenehmigung vom 30.11.2021 mit dem Az.: 70.1.23/2020/02 hinzu und bildet mit dieser einen gemeinsamen Genehmigungsbestand. Die in der Ursprungsgenehmigung aufgeführten Nebenbestimmungen und Hinweise bleiben bestehen, soweit sie in der hiermit erteilten Genehmigung nicht ersetzt oder erweitert werden.

5. Naturschutzrechtliche Inhaltsbestimmung:

Zum Schutz der Fledermausfauna sind die WEA 27N und WEA 29N im Zeitraum vom 01.04. – 31.10. eines Jahres in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenaufgang,

  • in den Nächten mit geringen Windgeschwindigkeiten (< 6,5 m/s) in Gondelhöhe und
  • bei Temperaturen > 10°C (beide Kriterien müssen zugleich erfüllt sein)

abzuschalten.

Bei Starkniederschlag (> 5 mm Niederschlag in 5 Minuten) und bei Dauerregen (in einem Zeitraum von 6 Stunden fallen ununterbrochen > 0,5 mm Niederschlag/Stunde) kann die Abschaltung entfallen.

6. Die Genehmigung schließt andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein, insbesondere

  • die baurechtliche Genehmigung nach § 71 Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA),
  • die denkmalrechtliche Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 Denkmalschutz-gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA)
  • die Zustimmung nach 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
  • die Genehmigung nach § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Die Genehmigung schließt behördliche Entscheidungen aufgrund von Planfeststellungsverfahren und aufgrund atomrechtlicher Vorschriften sowie wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen nach den §§ 8 und 10 Wasserhaushaltgesetz (WHG) gemäß § 13 BImSchG nicht ein.

7. Über den Standort der Windenergieanlagen hinausgehende weitere Erschließungsmaßnahmen (z. B. Straßen-/Wegebau), die Zufahrt mit Schwerlastwagen auf öffentlichen Wegen, die Netzanbindung und die Einspeisestelle in das Mittelspannungsnetz sind von dieser Genehmigung nicht erfasst und bedürfen ggf. gesonderter Genehmigung.

8. Die sofortige Vollziehung gemäß §§ 80a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aufgrund des Antrages vom 07.04.2022, eingegangen am 11.04.2022, für die mit diesem Bescheid genehmigte Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen WEA 27N und WEA 29N wird unter Beachtung der unter Abschnitt III. aufgeführten Bedingungen angeordnet.

9. Der Bescheid wird unter aufschiebenden Bedingungen erteilt.

10. Die Genehmigung ist an die Inhalts- und Nebenbestimmungen des Abschnittes III. dieses Bescheides gebunden.

11. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Über die Höhe der Kosten wird gesondert entschieden.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalt eines Monats nach Zustellung Widerspruch erheben, Der Widerspruch ist beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen.

Hinweise:

Im Abschnitt III. des Genehmigungsbescheides vom 01.09.2022 hat die Genehmigungsbehörde gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG Inhalts- und Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen) zu den Bereichen Immissionsschutz, Bauordnung, Brand- und Denkmalschutz, Naturschutz sowie Luftverkehrsrecht festgelegt.

 

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides (einschließlich seiner Begründung) kann in der Zeit vom 30.03.2023 bis einschließlich 12.04.2023

beim               Burgenlandkreis

                        Umweltamt

                        Zimmer 120

                        Am Stadtpark 06

                        06667 Weißenfels

 

während der nachfolgend aufgeführten Dienstzeiten eingesehen werden:

                       

Mo.     von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Di.       von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr

Mi.       von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Do.      von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Fr.        von 08:30 bis 11:30 Uhr.

Mit Ablauf der o.g. zweiwöchigen Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid vom 24.01.2023 als bekanntgegeben [§ 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrungsgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)].

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Genehmigungsbescheid vom 24.01.2023, Az.: 56-14-03-02-20422-2022, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg, einzulegen.

Naumburg, den 23.03.2023

gez. Götz Ulrich                                                                                       

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