Öffentliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 5 Windenergieanlagen in der Gemarkung Langendorf

Öffentliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen in der Gemarkung Langendorf unter Berücksichtigung des Rückbaus von sieben „technisch veralteten“ Windenergieanlagen in der Gemarkung Langendorf.

Gemäß § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) und entsprechend § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Der Burgenlandkreis als untere Immissionsschutzbehörde hat der 3U ENERGY PE GmbH mit Bescheid vom 22.03.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Langendorf erteilt.

Der verfügende Teil (Abschnitt I.) der unter dem Aktenzeichen 56-14-03-01-21174-2022 am 22.03.2024 erteilten Genehmigung lautet:

1. Genehmigungsgegenstand

Auf der Grundlage der §§ 4, 6, 10 und 19 Abs. 1, 2 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der 4. BImSchV und Nr. 1.6.2 Spalte c (V) des Anhanges 1 der 4. BImSchV i. V. m. § 6 WindBG wird der

3U ENERGY PE GmbH

Poststraße 4-5

10178 Berlin,

diese gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer:

Herrn Rainer Goebel, Frau Petra Samson und Herrn Christian Harms-Ensink

auf deren Antrag, der erstmalig gestellt wurde am 17.08.2022 (PE 19.08.2022) bzw. geändert am 22.08.2023 (PE 22.08.2023) mit letzter Ergänzung vom 22.02.2024 (PE 22.02.2024), unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, entsprechend den nachstehenden in Anlage 1 dieses Bescheides aufgeführten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie nach Maßgabe der im folgenden Abschnitt II festgesetzten Nebenbestimmungen (NB) die nachfolgend näher bezeichneten Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben:

Bezeichnung

Typ

Naben-höhe (NH)

Rotordurch-messer (RD)

Gesamthöhe

Leistung

WEA 1

Vestas V162-6,2

169 m

162 m

250 m

6,2 MW

WEA 2

Vestas V162-6,2

169 m

162 m

250 m

6,2 MW

WEA 3

Vestas V162-6,2

169 m

162 m

250 m

6,2 MW

WEA 4

Vestas V162-6,2

169 m

162 m

250 m

6,2 MW

WEA 5

Vestas V162-6,2

169 m

162 m

250 m

6,2 MW

 

an folgenden Standorten:

Bezeichnung

Gemarkung

Flur

Flurstück

Koordinaten ETRS 89 Zone 32

Ost

Nord

WEA 1

Langendorf

3

136/32

729.670

5.665.362

WEA 2

Langendorf

3

178

729.342

5.665.572

WEA 3

Langendorf

3

177

729.205

5.665.887

WEA 4

Langendorf

3

13/1

728.823

5.665.913

WEA 5

Langendorf

3

5/1

728.402

5.665.910

 

2. Umfang der Genehmigung

2.1. Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb der WEA 1, WEA 2, WEA 3, WEA 4 und WEA 5 mit den in Abschnitt I unter Nr. 1 aufgeführten Daten einschließlich Errichtung und Betrieb der zugehörigen Trafostationen, der privaten Zuwegungen zu den Anlagengrundstücken sowie der für die Errichtung der WEA erforderlichen Kranaufstell-, Arbeits- und Lagerflächen.

Die Netzanbindung außerhalb der Anlagengrundstücke wird von dieser Genehmigung nicht erfasst.

2.2. Die Genehmigung schließt andere, die genehmigten Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein, insbesondere

  • die baurechtliche Genehmigung nach § 71 Abs. 1 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) für die WEA 1, WEA 2, WEA 3, WEA 4 und WEA 5 wie in Abschnitt I Nr. 1 beschrieben,
  • die luftverkehrsrechtliche Zustimmung nach § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Die Genehmigung schließt behördliche Entscheidungen aufgrund von Planfeststellungsverfahren und aufgrund atomrechtlicher Vorschriften sowie wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen nach den §§ 8 und 10 Wasserhaushaltgesetz (WHG) gemäß § 13 BImSchG nicht ein.

Die Genehmigung erstreckt sich zudem auf den Rückbau der sieben nachfolgend aufgeführten Anlagen, die gemäß Rückbauerklärung vom 24.01.2023 von der Antragstellerin zurückgebaut werden: 

Bezeichnung Rückbauanlage

Typ

Nabenhöhe (NH)

Rotordurchmesser (RD)

Leistung

WEA 4

GE 1.5 sl

80 m

77 m

1,5 MW

WEA 5

GE 1.5 sl

80 m

77 m

1,5 MW

WEA 7

GE 1.5 sl

80 m

77 m

1,5 MW

WEA 8

GE 1.5 sl

80 m

77 m

1,5 MW

WEA 10

GE 1.5 sl

80 m

77 m

1,5 MW

WEA 11

GE 1.5 sl

80 m

77 m

1,5 MW

WEA 14

GE 1.5 sl

80 m

77 m

1,5 MW

 

auf den Grundstücken:

Bezeich-nung

Gemarkung

Flur

Flurstück

Koordinaten ETRS 89 Zone 32

Ost

Nord

WEA 4

Langendorf

3

5/1

728.373

5.665.891

WEA 5

Langendorf

3

13/1

728.763

5.665.875

WEA 7

Langendorf

3

171/15

729.089

5.665.863

WEA 8

Langendorf

3

67

729.472

5.665.380

WEA 10

Langendorf

3

alt: 16/1 neu: 177

729.350

5.665.871

WEA 11

Langendorf

3

alt: 16/1 neu: 178

729.433

5.665.617

WEA 14

Langendorf

3

31/2

729.544

5.665.150

 

3. Antragsunterlagen

Dieser Genehmigung liegen die in der Anlage 1 dieses Bescheides genannten Unterlagen und Pläne zu Grunde. Sie sind Bestandteil der mit dem vorliegenden Bescheid erteilten Genehmigung. Sie bestimmen deren Inhalt und Umfang und sind maßgebend für die Ausführung, soweit nicht durch die in Abschnitt II dieses Bescheides aufgeführten Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

4. Nebenbestimmungen

Um die Erfüllung der in § 6 BImSchG genannten Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen, werden neben den in Abschnitt I. aufgeführten Bestimmungen zu Inhalt und Umfang der Genehmigung zusätzlich die im nachstehenden Abschnitt II aufgeführten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) sowie die in Abschnitt III aufgeführten Hinweise zu Bestandteilen der vorliegenden Entscheidung.

5. Kostenentscheidung

Für den Erlass dieses Genehmigungsbescheides werden vom Burgenlandkreis Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die Kosten hat die Antragstellerin zu tragen. Über die Höhe der Kosten wird gesondert entschieden.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen.

Hinweise:

Im Abschnitt II. des Genehmigungsbescheides vom 22.03.2024 hat die Genehmigungsbehörde gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG Inhalts- und Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen) zu den Bereichen Immissionsschutz, Bauordnung, Brandschutz, Natur- und Artenschutz, Bodenschutz, Landwirtschaft, Luftverkehrsrecht sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz festgelegt.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides (einschließlich seiner Begründung) kann in der Zeit vom

25.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024

 

beim               Burgenlandkreis

                        Umweltamt

                        Zimmer 120

                        Am Stadtpark 06

                        06667 Weißenfels

 

während der nachfolgend aufgeführten Dienstzeiten eingesehen werden:

Mo.     von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Di.       von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr

Mi.       von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Do.      von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Fr.        von 08:30 bis 11:30 Uhr.

Diese Bekanntmachung wird zudem im Internet veröffentlicht. Der Genehmigungsbescheid vom 22.03.2024 wird gemäß § 27 b Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Burgenlandkreises veröffentlicht.

Mit Ablauf der o. g. zweiwöchigen Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid vom 22.03.2024 als bekanntgegeben [§ 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrungsgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 41 Abs. 4 Satz 3 VwVfG].

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Genehmigungsbescheid vom 22.03.2024, Az.: 56-14-03-01-21174-2022, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg, einzulegen.

Naumburg, den 23. April 2024

Im Auftrag

Dr. Ariane Körner                                                                                     

Dezernentin

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