Bekanntmachungen über die Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 der EG SAS mbH

Bekanntmachung gemäß § 133 Abs. 1 Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022

Der Jahresabschluss der Entsorgungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH wurde in der Gesellschafterversammlung am 06.07.2023 festgestellt. Nach pflichtgemäßer Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde bestätigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts­vertrages entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahres­abschluss.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Be­stätigungsvermerk erteilt. Der Geschäftsführer wurde für das Jahr 2022 entlastet. Der Jahresfehlbetrag wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 17.07. – 28.07.2023 in der Entsorgungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH, Südring 8 a in 06618 Mertendorf OT Görschen (Sekretariat)

Mo. - Do.         08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Fr.                   08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Die Veröffentlichungsvorschriften der §§ 325 und 328 HGB bleiben unberührt.

Mertendorf, den 12.07.2023

gez. N. Neuhaus

Geschäftsführer

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