Allgemeinverfügung Nr. 2/2023 "Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel"

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 14a Absatz 2 Sätze 1 und 2 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes öffentlich bekanntgegeben:


Der Burgenlandkreis erlässt zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel gegenüber allen privaten und gewerblichen Geflügelhaltern die folgende


Allgemeinverfügung Nr. 2/2023

  1. Sämtliches gehaltene Geflügel im Gebiet der Stadt Naumburg sowie der Gemeinden Lanitz-Hassel-Tal, An der Poststraße, Balgstädt und Molauer Land ist ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Geflügel im Sinne dieser Allgemeinverfügung sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Schutzvorrichtung ist eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
  2. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel, einschließlich Tauben, verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Gebiet des Burgenlandkreises verboten.
  3. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen wird angeordnet.
  4. Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung unter www.burgenlandkreis.de am 31.01.2023 in Kraft.
  5. Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Burgenlandkreis unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@blk.de oder telefonisch unter der Rufnummer 03443-372302 oder per Fax unter der Rufnummer 03443-372303, außerhalb der Dienstzeiten unter der Rufnummer 03445-75290 zu melden.
  6. Es wird darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig handelt, wer den Vorschriften dieser Verfügung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt.

Rechtsbehelfsbelehrung


Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen.


Naumburg, den 31.01.2023


gez. Götz Ulrich
Landrat


Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 03443-372302 immer am


Montag:         von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:       von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch:      von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:  von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag:           von 08.30 bis 11.30 Uhr


im Landratsamt des Burgenlandkreises, Außenstelle Weißenfels, Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Zimmer 204, Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels eingesehen werden.


Naumburg, den 31.01.2023


gez. Götz Ulrich
Landrat

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