1. Termin der Fischerprüfung 2024

Gemäß der Fischerprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.11.1994 (GVBl. LSA 1994, S. 998), in der derzeit geltenden Fassung, wird die nächste Fischerprüfung im Burgenlandkreis am

Sonnabend, 23. März 2024, 09:00 Uhr

durchgeführt werden.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Antrag. Anträge finden Sie unter www.burgenlandkreis.de/de/untere-waffen-jagd-und-fischereibehoerde/fischerei und diese können bis zum 23.02.2024 persönlich unter Zahlung der entsprechenden Gebühr abgegeben werden :

Burgenlandkreis

Rechts- und Ordnungsamt

Haus: 2

Zimmer: 2.123

06618 Naumburg (Saale)

Die Zulassung zur Fischerprüfung kann gemäß § 4 Abs. 1a FischPrüfO nur erfolgen, wenn die Teilnahme an einem Lehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung durch einen zertifizierten Lehrgangsträger nachgewiesen wird, dieser Nachweis ist zwingend bei der Anmeldung bereits mit abzugeben.

Telefonische Rückfragen sind möglich unter: 03445/ 731708

im Auftrag

Peter Hoekstra

Amtsleiter Rechts- und Ordnungsamt

Burgenlandkreis - Pressestelle
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