Härtefallhilfe

Härtefallhilfe für Heizöl & Co.: Haushalte aus dem Burgenlandkreis können ab 4. Mai Anträge stellen

Privathaushalte mit Wohnsitz im Burgenlandkreis, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Kohle oder Holzpellets verwenden und von einem abrupten Preisanstieg im Jahr 2022 betroffen sind, können ab dem 4. Mai eine Härtefallhilfe der Bundesregierung beantragen. Das Verfahren dazu ist von Beginn an vom Bund in die Zuständigkeit der Länder gegeben worden. Das Land Sachsen-Anhalt hat nunmehr Informationen zum Antragsprocedere veröffentlicht. Demnach kann das Antragsverfahren über https://lsaurl.de/Härtefallhilfe aufgerufen werden.

 

Unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ steht auch ein Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie vorab prüfen können, ob eine Unterstützung beantragt werden kann. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird die Anträge bearbeiten und genehmigen. Für Sachsen-Anhalt sind 48 Millionen Euro reserviert, die bis zum 20. Oktober 2023 beantragt werden können.

Kontakt für Fragen zur Antragstellung

Fragen zu den Härtefallhilfen werden Ihnen über die kostenlose Hotline der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantwortet:

Tel.: 0800 56 007 57

Sprechzeiten Hotline:


Montag bis Donnerstag, 8:00-18:00 Uhr
Freitag, 8:00-15:00 Uhr

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