Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt ist. Das gilt auch, wenn sie von Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderten Menschen so die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen.

Leistungsangebote

Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten die notwendigen Leistungen zur Beseitigung, Milderung beziehungsweise Verhinderung der Verschlechterung der Behinderung und zu ihrer sozialen Integration/Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie zur Stärkung ihrer Selbsthilfepotentiale.

Folgende Leistungen werden bei Vorliegen der Voraussetzungen erbracht:

  • Leistungen in einer besonderen Wohnform (bis 31.12.2019 stationäre Einrichtungen) einschließlich der existenzsichernden Leistungen in Form von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesfördergruppen oder Tagesstätten für behinderte Menschen sowie Leistungen für minderjährige Kinder in integrativen Kindertages- oder Horteinrichtungen (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres),
  • Assistenzleistungen in der eigenen Häuslichkeit/Wohnung sowie heilpädagogische Frühförderung oder Komplexleistungen für Kinder im Vorschulalter, Integrationshelfer für schulpflichtige Kinder,
  • Heil- und Hilfsmittel.

Die Leistungen werden auf Antrag erbracht.

Für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe in einer besonderen Wohnform (bis 31.12.2019 stationäre Einrichtung) nutzen Sie bitte folgendes Formular: Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe in einer besonderen Wohnform (bis 31.12.2020 stationäre Einrichtung) (bedingt barrierefrei)

Formulare/Merkblätter/Hinweise

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