Kreisbrandmeister
Der Kreisbrandmeister wird für die Dauer von sechs Jahren durch den Landkreis in das Ehrenbeamtenverhältnis als Führungskraft berufen. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Überprüfung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, Mitwirkung im Katastrophenstab, Anleiten und Durchführen von Dienstberatungen der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren.
Kreisbandmeister | Tel.: 03445 / 73 - 1553 |
Silvio Suchy | Fax: 03445 / 73 - 1567 |
KBM@blk.de |
Antrag - Anhörung Kreisbrandmeister
33 KBAntrag Anhörung KBM
Dienstanweisung Kreisbrandmeister 38-01-2014 (barrierefrei)
0.8 MBDienstanweisung Nr. 38- 01- 2014 Dienstanweisung für den Kreisbrandmeister des Burgenlandkreises
Dienstanweisung Abschnittsleiter 38-02-2014 (barrierefrei)
0.8 MBDienstanweisung Nr. 38- 02- 2014 Dienstanweisung für die Abschnittsleiter des Burgenlandkreises