Verkehrsüberwachung

Leistungsbeschreibung

Für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen sind gemäß § 16 Abs. 2 ZustVO SOG die kreisfreien Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern in ihrem Gebiet, im Übrigen die Landkreise für ihr Gebiet in Bereichen innerhalb geschlossener Ortschaften neben der Polizei zuständig.

Der Burgenlandkreis zeichnet sich somit für die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften, außer für die Städte Naumburg, Weißenfels und Zeitz, verantwortlich. Zur Überwachung des fließenden Verkehrs betreibt der Burgenlandkreis derzeit eine mobile sowie vier stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen.

Vornehmliches Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verbesserung der objektiven Verkehrssicherheitslage und die Stärkung der subjektiven Sicherheit im Straßenverkehr. Sie ist daher insbesondere darauf auszurichten, Verkehrsunfälle zu vermeiden oder deren erhebliche Folgen zu minimieren sowie sonstigen Verkehrsgefahren entgegenzuwirken.

Mit zielgerichteten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen sollen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr festgestellt und verhindert werden. Daneben sollen Verkehrsverstöße verfolgt, der allgemeine Verkehrsraum sicherer gestaltet und konkrete Verkehrsabläufe verbessert werden.  Die Auswahl der Mess- oder Überwachungsstandorte der Kommunen hat sich vorrangig am grundsätzlichen Ziel der Verkehrsüberwachung, der Aufrechterhaltung und Erhöhung der Verkehrssicherheit auszurichten und zu orientieren. Die kommunale Verkehrsüberwachung dient dementsprechend ebenfalls der Verkehrsunfallprävention und der Minderung von Unfallfolgen.

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06618Naumburg (Saale)