Förderverfahren/ Verwendungsnachweis Sport

1. Anträge sind schriftlich auf dem als Anlage beigefügtem Formular oder über das Onlineportal an den Burgenlandkreis, Amt für Bildung, Kultur und Sport, zu richten.  Die Anträge sind bis zum 01.12. des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr einzureichen.

2. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ab dem 01.01. eines jeden Jahres gilt als grundsätzlich erteilt.

3. Jeder Antragstellende erhält eine Eingangsbestätigung.

4. Nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung und der Empfehlung des Bildungsausschusses des Kreistages erhält jeder Antragstellende einen Bescheid über die Gewährung bzw. Ablehnung der Zuwendung in schriftlicher Form.

5. Die Abforderung der bewilligten Zuschüsse hat bis spätestens 31.10. des laufenden Haushaltsjahres zu erfolgen.

Mittel, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgefordert wurden, werden an Vereine vergeben, die einen Antrag gestellt hatten, aber wegen fehlender Mittel bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden konnten. 

6. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen ist durch den Antragstellenden mittels eines einfachen Verwendungsnachweises zu belegen. Dieser besteht aus     einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen, in dem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des eingereichten Finanzierungsplans summarisch zusammenzustellen sind. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 28.02. des Folgejahres dem Fachamt vorzulegen.

7. Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt durch das zuständige Fachamt des Burgenlandkreises, im Bedarfsfall auch durch das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises.

8. Die Prüfbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung vor Ort zu prüfen. Originalbelege und förderrelevante Unterlagen sind mind. 5 Jahre lang nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, soweit im Zuwendungsbescheid nichts anderes bestimmt ist, und auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen.

Nicolle Hausmann
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