Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde

  1. Vollzug von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Anlagen der Spalte 2 nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) mit Ausnahme der Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen bzw. bei denen eine Prüfung zur Umweltverträglichkeit durchgeführt werden muss.
  2. Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen im Rahmen der Zuständigkeit.
  3. In Zusammenarbeit mit den Schornsteinfegermeistern erfolgt die Mitwirkung bei der Überwachung von privaten und gewerblichen Kleinfeuerungsanlagen.
  4. Ansprechpartner bei Problemen bzgl. Belästigungen durch umweltschädliche Emissionen (z.B. Lärm, Staub, Geruch) im Rahmen der Zuständigkeit.
  5. Auskunft über Maßnahmen zur Förderung des Immissionsschutzes und alternative Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de
  6. Informationen über aktuelle Daten zur Feinstaubsituation durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LÜSA) www.mu.sachsen-anhalt.de/lau/luesa

Anprechpartner: Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft


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