- Vollzug von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Anlagen der Spalte 2 nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) mit Ausnahme der Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen bzw. bei denen eine Prüfung zur Umweltverträglichkeit durchgeführt werden muss.
- Überwachung von genehmigungsbedürftigen und nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen im Rahmen der Zuständigkeit.
- In Zusammenarbeit mit den Schornsteinfegermeistern erfolgt die Mitwirkung bei der Überwachung von privaten und gewerblichen Kleinfeuerungsanlagen.
- Ansprechpartner bei Problemen bzgl. Belästigungen durch umweltschädliche Emissionen (z.B. Lärm, Staub, Geruch) im Rahmen der Zuständigkeit.
- Auskunft über Maßnahmen zur Förderung des Immissionsschutzes und alternative Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de
- Informationen über aktuelle Daten zur Feinstaubsituation durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LÜSA) www.mu.sachsen-anhalt.de/lau/luesa
Anprechpartner: Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft