Der Gewässerschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen, die Gewässer (Oberflächengewässer und das Grundwasser) vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Die untere Wasserbehörde des Burgenlandkreises ist ihr Ansprechpartner wenn es z.B.: um die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen geht für das:
- Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
- Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
- Entnehmen fester Stoffe aus obrirdischen Gewässern
- Einbringen und Einleitung (u.a. auch Abwasser) in oberirdische Gewässer (Antragsformular Abwasser)
- Einleitung von Stoffen (u.a. auch Abwasser) in das Grundwasser (Antragsformulare Regenwasser, Abwasser)
- Entnehmung, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
- das Betreiben von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (insbesondere Säuren, Laugen, Rohöle, Benzine, Diesel-Kraftstoffe, Heizöle, Gülle, Jauche und Silagesickersäfte) (Antragsformular)
oder die Erteilung von Genehmigungen für die:
- Herstellung und die westentliche Änderung von baulichen Anlagen, auch von Aufschüttungen oder Abgrabungen, in und an oberirdischen Gewässern.
Ansprechpartner: Amt für Natur- und Gewässerschutz
Trinkwasserversorgungsunternehmen
Daten zum Gewässerschutz