Gewässerschutz

Der Gewässerschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen, die Gewässer (Oberflächengewässer und das Grundwasser) vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Die untere Wasserbehörde des Burgenlandkreises ist ihr Ansprechpartner wenn es z.B.: um die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen geht für das:

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
  • Entnehmen fester Stoffe aus obrirdischen Gewässern
  • Einbringen und Einleitung (u.a. auch Abwasser) in oberirdische Gewässer (Antragsformular Abwasser)
  • Einleitung von Stoffen (u.a. auch Abwasser) in das Grundwasser (Antragsformulare Regenwasser, Abwasser)
  • Entnehmung, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
  • das Betreiben von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (insbesondere Säuren, Laugen, Rohöle, Benzine, Diesel-Kraftstoffe, Heizöle, Gülle, Jauche und Silagesickersäfte) (Antragsformular)

oder die Erteilung von Genehmigungen für die:

  • Herstellung und die westentliche Änderung von baulichen Anlagen, auch von Aufschüttungen oder Abgrabungen, in und an oberirdischen Gewässern.

Ansprechpartner: Amt für Natur- und Gewässerschutz

Trinkwasserversorgungsunternehmen
Daten zum Gewässerschutz

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