Aufgaben der Abfallbehörde und der unteren Bodenschutzbehörde

 

Abfallbehörde

  • Vollzug abfallrechtlicher Vorschriften
  • Überwachung von Abfallentsorgungs- und Verwertungsanlagen
    • Kontrolle von Schrottplätzen, Werkstätten, Entsorgungsfirmen u.a. Unternehmen
      • Vergabe von Abfallerzeugernummern, Abfallentsorgungsnummern
        • Umsetzung der Altfahrzeugverordnung, einschließlich Entsorgung illegalabgestellter Kfz
          • Vollzug der Verbrennungsverordnung von Gartenabfällen des Burgenlandkreises
          • Anordnung und Vollzug von abfallrechtlichen Festlegungen zu Bau- und Abrissgenehmigungen, Bauabfällen, Baggergut, Entschlammungen, Erdstoffen
          • Ahndung rechtswidriger bzw. umweltgefährdender Abfallablagerungen
          • Überwachung der Klärschlammverordnung, Bio-/ Abfallverordnung
          • Koordinierung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aus Altlasten mit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF)

          Entsorgung teerhaltiger Dachpappe

          Die Entsorgung von Hausmüll und Gewerbeabfällen sowie Elektronikschrott erfolgt durch:

          Ansprechpartner: Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft


          Untere Bodenschutzbehörde

          • Bodenschutz: Gefahrenerkundung/-abwehr aus Altlasten
          • Altlastensanierung
          • Altlastenauskunft aus dem Altlastenkataster und Verwertung von Böden in Auffüllungen, zu Geländeprofilierungen und ähnlichen Zwecken

          Ansprechpartner: Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft

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