Der Burgenlandkreis ruft alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter
ab 16. Dezember 2020 auf, sämtliches Geflügel in den Gebieten der Städte
Weißenfels und Lützen, einschließlich aller Ortsteile dieser Städte ausschließlich
in geschlossenen Ställen zu halten. Alternativ müssen die Ställe vor dem
eindringen fremder Vögel gesichert werden. Betroffen ist die Haltung von Hühnern,
Trut-, Perl- und Rebhühnern sowie von Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und
Gänsen. Der Burgenlandkreis möchte damit die Einschleppung der Geflügelpest
durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände verhindern.
Die Maßnahmen werden ergriffen, da das
Friedrich-Löffler-Institut die Gebiete der Städte Weißenfels und Lützen mit
deren Ortsteilen als Wildvogeldurchzugsgebiete einstuft. Diese Regionen bilden
bekannte Zugvogelrastplätze und gelten als eines von fünf Geflügelpest-Risikoarealen
in Sachsen-Anhalt.
Zudem sind im gesamten Burgenlandkreis Geflügelbörsen
und Märkte sowie Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau
gestellt wird, verboten. Private und gewerbliche Geflügelhalter sollen zudem
zum Schutz ihrer Tiere jeden Verdacht auf Geflügelpest dem Veterinäramt unter
der E-Mail-Adresse veterinaeramt@blk.de oder der Telefonnummer 03443-372302
oder der Fax-Nummer 03443-372303, außerhalb der Dienstzeiten unter: 03445-75290
melden.
Den Text der Verfügung finden Sie auf der Website des
Burgenlandkreises unter Bekanntmachungen.
Seit Oktober 2020 tritt die Geflügelpest gehäuft bei
Wildvögeln in Deutschland auf. Das Friedrich-Löffler-Institut bewertet das Risiko der Einschleppung
aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände derzeit als hoch.