Schweinehaltung muss angezeigt werden
Das Veterinär- und
Lebensmittel-überwachungsamt hat nun alle Schweinehalter dazu aufgerufen, ihre
Schweinehaltung anzuzeigen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Da die
Afrikanische Schweinepest nun auch Deutschland erreicht hat, ist dieser Schritt
dringend notwendig.
Erste Fälle der
Afrikanischen Schweinepest sind im September dieses Jahres in Deutschland
aufgetreten. Erstmals wurde bei Wildschweinen in Brandenburg das Virus
nachgewiesen.
Laut § 26 der
Viehverkehrsverordnung besteht eine Meldepflicht, wodurch alle Tierhalter dazu
verpflichtet werden, vor Beginn ihrer Tätigkeit ihre Rinder, Schweine, Schafe,
Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner sowie
Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel beim Veterinäramt des
Burgenlandkreises anzuzeigen. Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist
es erforderlich, dass alle Schweinehaltungen bekannt sind.
Im Falle eines
Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Burgenlandkreis oder einem
Nachbarlandkreis wird die dauerhafte Aufstallung aller Schweine angeordnet.
Zugleich sind alle Schweinehalter aufgefordert, die Biosicherheit ihrer
Schweinehaltungen sicherzustellen.
Dazu gehört kein
unbefugtes Betreten der Schweinehaltung und die Beschränkung der Anzahl der für
die Versorgung der Tiere notwendigen Personen auf ein Minimum sowie geeignete,
regelmäßige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Zudem muss sichergestellt
sein, dass jeglicher Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen verhindert
wird. Das schließt nicht nur eventuellen direkten Kontakt von Tieren ein,
sondern betrifft auch die Futterlagerung und Personen, die Wildschweinkontakte
hatten.
Das Veterinäramt des
Burgenlandkreises ist unter anderem für die Vorbereitung auf die Afrikanische
Schweinepest zuständig. Bei Fragen stehen Ihnen dessen Mitarbeiter auch zu
anderen Thema gern zur Verfügung.