Das
Veterinäramt des Burgenlandkreises möchte Geflügelhalter vorab informieren,
dass eine derzeit nur für die Städte Lützen und Weißenfels geltende
Stallpflicht zeitnah auf das gesamte Land Sachsen-Anhalt ausgeweitet werden
könnte. Grund ist eine aktuelle Risikoeinschätzung zur Ausbreitung der
Geflügelpest durch das Friedrich-Loeffler-Institut. Die vorzeitige Warnung soll
den Geflügelhaltern die Möglichkeit geben, Ihre Ställe frühzeitig vor dem
Eindringen fremder Vögel zu sichern.
"Wir
wissen, dass der Schutz der Ställe sowie die Umsetzung der Stallpflicht Vorbereitungen
bedarf. Überraschungseffekte für die Geflügelhalterinnen und - halter möchte
ich vermeiden, da eine Stallpflicht sehr wahrscheinlich, auch wenn diese noch
nicht angeordnet ist", so die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Andrea Krüger-Roethe.
In
Deutschland sind seit Ende Oktober 2020 ungefähr 400 Geflügelpestausbrüche bei
Wildvögeln und 36 Ausbrüche bei Hausgeflügel festgestellt worden. Die
Tierseuche tritt nicht nur die Küstenregion Deutschlands, sondern derzeit auch
in den Nachbarländern Thüringen und Sachsen auf. Vor dem Hintergrund des damit
weiter hoch dynamischen Geschehens hat das Friedrich-Loeffler-Institut seine
Risikoeinschätzung erneut überarbeitet. Das Risiko weiterer Einträge nach
Deutschland wird weiterhin als hoch eingestuft. Daher sollte bereits jetzt jeder
Geflügelhalter Vorkehrungen treffen, dass der Kontakt von Hausgeflügel zu
Wildvogeln vermieden wird.