Amtliche
BekanntmachungI. Öffentliche Bekanntmachung einer
Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises
Die
folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 41 Absatz 3 und 4 VwVfG i. V.
m. § 1 Absatz 1 Satz 1, § 3a VwVfG LSA i. V. m. § 1a des Gesetzes über die
Verkündung von Verordnungen öffentlich bekanntgegeben:
Der Burgenlandkreis erlässt auf Grund der Neunten Verordnung über
Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
in Sachsen-Anhalt in der Fassung der Änderungsverordnung vom 17.12.2020 (9.
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung- 9. SARS-CoV-2-EindV) die nachfolgende
Allgemeinverfügung
Nr. 26
1. Die
am Montag, dem 23.11.2020, amtlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung Nr. 17 wird
mit Wirkung zum 05.01.2021, 24.00 Uhr aufgehoben.
2. Die am
Mittwoch, dem 02.12.2020, amtlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung Nr. 18
wird mit Wirkung zum 05.01.2021, 24.00 Uhr aufgehoben.
3. Die
am Donnerstag, dem 03.12.2020, amtlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung Nr.
20 wird mit Wirkung zum 05.01.2021, 24.00 Uhr aufgehoben.
4. Die
am Dienstag, dem 08.12.2020, amtlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung Nr. 22
wird mit Wirkung zum 05.01.2021, 24.00 Uhr aufgehoben.
5. Diese
Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Internet unter
www.burgenlandkreis.de am
05.01.2021 in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen
diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
einzulegen. Die Schriftform wird ferner durch eine E-Mail mit qualifizierter
elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse
burgenlandkreis@blk.de oder durch eine
absenderbestätigte DE-Mail an
burgenlandkreis@blk.de-mail.de erfüllt.
Gemäß § 28
Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und
Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.
Naumburg,
den 05.01.2021
Götz Ulrich
Landrat
Die Allgemeinverfügung
und ihre Begründung kann immer am
Montag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00
bis 15.00 Uhr
Dienstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis
17.30 Uhr
Mittwoch: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis
15.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis
15.00 Uhr
Freitag: von 08.30 bis 11.30 Uhr
im Landratsamt des
Burgenlandkreises, Sekretariat des Rechts- und Ordnungsamtes, Haus 2, Zimmer
2.202, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale) eingesehen werden.
Naumburg,
den 05.01.2021
Götz Ulrich
Landrat
II. HinweisbekanntmachungDie o. g.
Allgemeinverfügung Nr. 26 wird unter
www.burgenlandkreis.de bekannt gemacht.
Naumburg, den 05.01.2021
Götz Ulrich
Landrat