Das Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamt des Burgenlandkreises
rät Geflügelhaltern zu Schutzmaßnahmen ihrer Ställe. Grund für diese Maßnahmen
ist die zunehmende Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland sowie der Fund
einer infizierten Wildente im sächsischen Torgau am 19. November 2020. Es
gilt den Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu vermeiden.
Auch Geflügelhalter mit kleinen Tierbeständen sollten
geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kontakt zwischen Wildvögeln und
Hausgeflügel zu vermeiden. Beispielsweise sollten Futterstellen und Tränken nur
für das eigene Geflügel zugänglich sein. In einigen Regionen Deutschlands gilt
bereits wieder die Stallpflicht für Geflügel. Zudem sollten die
Überwachungsmaßnahmen toter und kranker Wildvögel intensiviert werden.
Der Vogelzug im Herbst in Richtung Süden begünstigt derzeit
die Virusausbreitung, da es zu großen Vogelansammlungen kommt. Das Risiko des
verstärkten Eintrages des Virus in Nutzgeflügelbestände wird durch direkte und
indirekte Kontakte zu Wildvögeln derzeit als hoch eingestuft. Seit September 2020
wurden in Deutschland insgesamt 236 Fälle der Geflügelpest gemeldet. Betroffen
waren unter anderem Wildenten und -gänse, Greifvögel, aber auch Nutzgeflügel wie
Legehennen und Mastgänse.