Strikte
Auflagen für Demonstration gegen Ausgangsbeschränkung in Naumburg
Am
heutigen Dienstagabend, den 2. Februar 2021, soll erneut mit einem Autokorso mit 30 Fahrzeugen gegen
die Coronabeschränkungen protestiert werden. Im Gegensatz zur vergangenen Woche
wurde diesmal diese Demonstration beim Rechts- und Ordnungsamt angemeldet. Da
das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ein sehr hoch angesiedeltes und im
Grundgesetz verankertes Freiheitsrecht ist, wurde die Versammlung nicht
verboten, sondern mit hohen Coronaschutzauflagen versehen.
Die
Teilnehmer der Demonstration werden unter anderem beauflagt, sich nur allein
oder mit dem eigenen Hausstand in einem Fahrzeug aufzuhalten. Somit wird dem
Infektionsschutz Rechnung getragen. Eine zeitliche Verschiebung vor die
Ausgangssperre würde dem Versammlungszweck zu wider laufen, da gerade gegen die
Ausgangssperre demonstriert werden solle.
"Dass
der Autokorso nicht verboten, sondern nur mit strikten Auflagen versehen
wurde, mag auf den ersten Blick zu Verwunderung führen. Gerade die
Nichtuntersagung des Protests führt jedoch die Behauptung einer angeblichen
"Corona-Diktatur" ad absurdum. Das Recht auf Demonstrationsfreiheit ist auch
während der Coronapandemie gewahrt. Bei allen erlassenen Kontaktbeschränkungen
geht es immer um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung", so der Pressesprecher des Burgenlandkreises, Steven Müller-Uhrig.
In
Gesprächen mit dem Rechts- und Ordnungsamt sicherte die Versammlungsanmelderin
einen friedlichen Verlauf der Veranstaltung zu. Bei Verstößen gegen die
Auflagen behält sich die Polizei bzw. das Rechts- und Ordnungsamt des
Landkreises vor, die Versammlung vorzeitig aufzulösen.
In
der vergangenen Woche hatte eine solche Veranstaltung unangemeldet
stattgefunden. Auf Grund der Nichtanmeldung sowie Verstößen gegen die
Coronaschutzverordnung leitete der Burgenlandkreis Bußgeldverfahren gegen 30
Personen mit einer Geldbuße in Höhe von je 500 Euro ein.