Untere Waffen-, Jagd- und Fischereibehörde

Das Rechts- und Ordnungsamt ist für die Beratung und Unterstützung des Landrates, der Verwaltung und des Kreistages in rechtlichen und rechtspolitischen Fragen verantwortlich.

Es ist außerdem zuständig für die Führung der Rechtsstreitigkeiten des Landkreises und für die Regelung offener Vermögensfragen.In der zentralen Vergabestelle werden alle Vergaben nach VOB und VOL Burgenlandkreises abgewickelt. Dort finden auch die rechtlichen Nachprüfungen von Vergabeverfahren der Städte und Gemeinden statt.

Im Rahmen des Ordnungsbereichs besteht die Zuständigkeit als untere Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde sowie die Zuständigkeit als kreisliche Ordnungsbehörde nebst zentraler Bußgeldstelle.

Afrikanische Schweinepest: Beprobung und Anzeige von krankheitsverdächtigen Wildschweinen ist notwendig

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland weiter einzudämmen, müssen Wildschweine mit krankheitsverdächtigen Merkmalen beprobt und beim Veterinäramt des Burgenlandkreises angezeigt werden. Darunter fallen tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild), an Verkehrsunfällen beteiligte Wildschweine (Unfallwild) oder erlegte Wildschweine.


Die Jägerschaft des Burgenlandkreises wird beim Auffinden der oben genannten Wildschweine gebeten, sich telefonisch unter 03443-372302 oder außerhalb der Dienstzeiten unter 03445-75290 an das Veterinäramt des Burgenlandkreises zu wenden. Nach erfolgter Meldung ist eine Probename am Wildschwein durch die für den Fundort zuständigen Jäger vorzunehmen. Wichtig für die weitere Bearbeitung der Probe ist die ordnungsgemäße Entnahme, genaue Bestimmung des Fundortes und der Vermerk des Fundortes auf dem Formular. Diese Proben sind mit den korrekt ausgefüllten Dokumenten dem Veterinäramt zu übergeben. Für jede untersuchungsfähige Probe wird eine Aufwandsentschädigung von 50 € gezahlt. Tupferproben und Untersuchungsanträge sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Burgenlandkreises zu erhalten.

Bis Ende November 2020 wurden in Brandenburg und Sachsen 176 Fälle der Afrikanischen Schweinepest beim Wildschwein bestätigt. In Sachsen-Anhalt liegt bisher noch kein bestätigter Fall vor. Die Tierseuche ist eine für Haus- und Wildschweine meist tödlich verlaufende Virusinfektion. Der Mensch kann daran nicht erkranken.

Adressen
Besucheradresse
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06618Naumburg (Saale)
Postanschrift
Burgenlandkreis
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
Telefon:
03445 731698

Untere Jagdbehörde

Telefon:
03445 731708

Untere Fischereinbehörde

Telefon:
03445 731709

Untere Waffenbehörde

Telefon:
03445 731689

Angelegenheiten Kampfmittel