Was Kleingärtner beim Verbrennen von Gartenabfällen beachten müssen

Umweltamt weist auf Einhaltung der Verbrennungsverordnung hin

Das Umweltamt des Burgenlandkreises teilt mit, dass im Oktober 2021 auf dem selbst genutzten Grundstück wieder pflanzliche Gartenabfälle unter Beachtung des Brandschutzes und der Wetterlage verbrannt werden dürfen. Dabei sind die rechtlichen Anforderungen der Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises einzuhalten. Nach der Verordnung dürfen nur pflanzliche Gartenabfälle jeweils montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Eine Verbrennung an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dagegen nicht zulässig. Weiter wird durch den Burgenlandkreis darauf hingewiesen, dass gemäß der Verbrennungsverordnung für bestimmte Örtlichkeiten im Burgenlandkreis das Verbrennen generell untersagt ist.

Beschreibung

Der Begriff Abfallbeseitigung ist ein alter Begriff für die heutige Abfallentsorgung.
Abfallentsorgung ist die Transformation entstandener umweltschädlicher Abfälle in ökologisch unschädliche oder im Vergleich zur Ausgangslage weniger schädliche Stoffe und Energiearten aber auch die Abfallverwertung (Recycling).

Hier gelangen Sie zur Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR (AW SAS AöR).

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