Amt für Kommunalaufsicht und Wahlen

Das Amt für Kommunalaufsicht und Wahlen nimmt die staatliche Aufsicht in den Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommunen (Städte und Gemeinden) und Zweckverbände wahr und stellt sicher, dass die Verwaltung dieser im Einklang mit den Gesetzen erfolgt und die Rechte der Organe der Kommunen und der Zweckverbände und deren Teile geschützt werden (Rechtsaufsicht). Dies betrifft beispielsweise die Prüfung und ggf. Genehmigung von Satzungen, Wirtschaftsplänen, der Führung von Wappen, Flaggen und Dienstsiegeln, der Errichtung von oder der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen (GmbH, Eigenbetriebe u. a.) und von Gebietsänderungen.

Die Kommunalaufsicht darf nur im Interesse des öffentlichen Wohls eingreifen, nicht aber mit dem Ziel, einem Einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen.

Zum Amt für Kommunalaufsicht gehört auch das Kreiswahlbüro, dass für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen (Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen, Europawahlen und Volksabstimmungen) im Burgenlandkreis zuständig ist.

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