Landratsamt versendet Genesenen- und Impfnachweise

Die Versendung erfolgt im Laufe der nächsten Woche – bitte vorab keine Anfragen an das Landratsamt senden

 

Das Landratsamt versendet Genesenen- und Impfnachweise im Laufe der nächsten Woche. Von gesonderten Anfragen an das Gesundheitsamt bittet das Landratsamt abzusehen. Grund für die Versendung sind die in Kürze zu erwarteten Erleichterungen für Personen, bei denen eine Immunisierung gegen das Coronavirus vorliegt.

 

Wer erhält einen Impfnachweis?

Ein Impfnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus.

 

Diesen Nachweis erhalten Personen, die zwei Impfdosen erhielten und die letzte erforderliche Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Diesen Nachweis erhalten zudem Personen, die als genesen gelten und eine verabreichte Impfstoffdosis erhielten. Die letzte erforderliche Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

 

Wer erhält einen Genesenennachweis?

Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, die durch einen PCR-Test bestätigt wurde. Ein Genesenennachweise erhält jeder, dessen Infektion mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

 

Alle Personen, die eine PCR-bestätigte Coronainfektion hatten, die mehr als 6 Monate zurückliegt, erhalten ebenso eine Bescheinigung, die jedoch kein Genesenennachweis darstellt. Diese kann bei einer Impfung vorgelegt werden.

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