Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden

Leistungsbeschreibung

 

Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden. Bei Verlust und Diebstahl muss eine Umkennzeichnung erfolgen.

Hinweis:
Sollten Sie noch alte Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) haben, ist der Umtausch in die Zulassungsbescheinigung I und II erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Ihr Kfz angemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
  • eventuell verbliebenes amtliches Kennzeichen,
  • Anzeigebestätigung der Polizei,
  • bei Verlust schriftliche Erklärung ggf. Versicherung an Eides Statt,
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)

Welche Gebühren fallen an?

Über die Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde nähere Auskunft.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Adressen
Besucheradresse
Straßenverkehrsamt Außenstelle Zeitz
Domherrenstraße 1
06712Zeitz
Besucheradresse
Straßenverkehrsamt Außenstelle Weißenfels
Am Stadtpark 6
06667Weißenfels
Postanschrift
Kfz-Zulassungswesen
Postfach 1151
06601Naumburg (Saale)
Besucheradresse
Postanschrift Straßenverkehrsamt
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)