Ich habe einen biometrischen ukrainischen Pass und konnte daher ohne Visum für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen. Jetzt sind die 90 Tage bald vorbei. Kann ich mein Aufenthaltsrecht verlängern?

Bei der zuständigen Ausländerbehörde kann eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 90 weitere Tage beantragt werden.

 

Migrationsagentur des Burgenlandkreises:

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