Ersatzführerschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Adressen
Besucheradresse
Landratsamt Naumburg
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
Telefon:
03445 731507
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Sprechzeiten

Montag:
08.00 - 11.30 Uhr 

Dienstag:
08.00 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr 

Donnerstag:
08.00 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr

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