Wohngeld

Wohngeld kann jeder beantragen, wenn sein Einkommen nicht ausreicht, um seine Wohnkosten zu decken. Es können Mieter als auch Eigentümer einen Wohngeldanspruch haben. Wohngeld wird für alle Haushaltsmitglieder beantragt.

Hinweis: Einwohnerinnen und Einwohner der Städte Naumburg, Weißenfels und Zeitz wenden sich bitte an die jeweiligen Wohngeldstellen der Stadtverwaltung.

 

Anlagen zum Wohngeld

Wohngeldantrag

(Mietzuschuss, Lastenzuschuss oder Antrag für Heimbewohner), Verdienstbescheinigung können über den folgenden Link abgerufen werden:

Wohngeld - Ministerium für Infrastruktur und Digitales (sachsen-anhalt.de)

Für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, besteht zusätzlich zum Wohngeldanspruch ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Zur Antragstellung auf Wohngeld (Mieter, Eigentümer oder Heimbewohner) müssen verschieden Formulare benutzt werden:

Anlagen zum Wohngeld

Wohngeldantrag

(Mietzuschuss, Lastenzuschuss oder Antrag für Heimbewohner), Verdienstbescheinigung können über den folgenden Link abgerufen werden:

Wohngeld - Ministerium für Infrastruktur und Digitales (sachsen-anhalt.de)

Für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, besteht zusätzlich zum Wohngeldanspruch ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Zur Antragstellung auf Wohngeld (Mieter, Eigentümer oder Heimbewohner) müssen verschieden Formulare benutzt werden:

Adressen
Besucheradresse
Landratsamt Naumburg
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Postanschrift
Burgenlandkreis
Schönburger Straße 41
06618Naumburg (Saale)
Kontakt
Fax:
03445 73 1230
Telefon:
03445 73 1266
Telefon:
03445 73 1293
Web:
www.burgenlandkreis.de